Lernen aus Datenschutzpannen
Videoüberwachungsmaßnahmen sind nach wie vor ein Dauerbrenner in jedem Tätigkeitsbericht. Um Bußgelder zu vermeiden, ist eine sorgsame Prüfung unerlässlich. Ein wichtiger Teilbereich der Prüfung beschäftigt sich mit der Frage nach den überwachten Bereichen und deren Sensibilität.
Alle Tätigkeitsberichte der Datenschutz-Aufsichtsbehörden finden sich unter Start – DatenschutzArchiv.
Dauerbrenner Videoüberwachung
Manche Bereiche sind erst auf den zweiten Blick sensibel. Dies gilt insbesondere bei neuerer Videoüberwachungstechnik mit hoher Bildauflösung oder Zoomfunktion, wie der Fall eines Hotels aus Brandenburg zeigt. Hier gab es nicht nur Kameras in den klassischen Sozialbereichen, z.B. auf Fluren vor den Hotelzimmern, in der Lobby, vor oder in den Aufzügen usw. Die Aufsichtsbehörde beanstandete eine Kamera, die das Lesegerät für Kartenzahlungen (mit-)überwachte. Denn aufgrund der hohen Auflösung waren wahrscheinlich die Eingaben der PIN etc. zu erkennen.
Bei genauerer Überlegung lassen sich weitere Bereiche identifizieren, die nur auf den ersten Blick unkritisch erscheinen, z.B.:
- Fenster, Balkone oder Terrassen benachbarter (Wohn-)Gebäude, z.B. durch Kameras auf dem Dach oder an der Fassade
- Freizeiterholungsgebiete, z.B. Parkanlagen oder Strandabschnitte
- Self-Check-in-Terminals oder Zahl-/Snack- automaten, z…