Werbe-Tracking: Bundeskartellamt ermittelt gegen Apple
Bundeskartellamt vermutet Wettbewerbsverzerrung
„Wir begrüßen (zwar) datenschonende Geschäftsmodelle, die den (…) Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen“, erklärt Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, in einer Pressemitteilung. „Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten.“
Daran bestehen nach Ansicht des Bundeskartellamts begründete Zweifel: Apple lege sehr genau Regeln für Dritte fest, die „aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen“.
Das Verfahren des Bundeskartellamts stützt sich maßgeblich auf den neuen Paragraph 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Er wurde mit der 10. Novelle des GWB im Januar 2021 eingeführt und erlaubt dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen – vor allem gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne.
Anti-Tracking-App von Apple in der Kritik
Im aktuellen Verfahren gegen Apple geht es um das App Tracking Transparency Framework, das Apple im April 2021 mit den Updates für das iPhone, das iPad und Apple TV eingeführt hat.
Laut Apple sollen die Nutzer dadurch mehr Kontrolle darüber haben, welche Apps ihre Daten wie nutzen und Informationen an Dritte weitergeben – zum Beispiel für personalisierte Werbeanzeigen.
Doch gleich nach der Einführung gab es viel Kritik:
Meta protestiert
Der US-amerikanische Konzern Meta – der Facebook, Instagram und WhatsApp betreibt – übte lautstark Kritik: ohne Tracking könne er nicht mehr zielgenau seine Werbung ausspielen und müsse große Einnahmeverluste hinnehmen.
Medien- und Werbewirtschaft reicht Beschwerde ein
In Deutschland reichten Spitzenverbände der Medien-, Internet- und Werbewirtschaft offiziell Beschwerde gegen Apple beim Kartellamt ein. Das Unternehmen missbrauche seine Marktmacht und verstoße gegen Kartellrecht.
Apple weist Vorwürfe zurück
Apple weist laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung die Vorwürfe zurück und kündigte an, mit dem Bundeskartellamt zusammenzuarbeiten: „ATT hindert die Unternehmen nicht daran, Werbung zu schalten, und sie schränkt auch nicht die Verwendung der Daten ein, die sie von den (…) Nutzern mit deren Zustimmung erhalten.“ Diese Regeln gälten für alle Entwickler – auch für Apple.
Laut einem Firmensprecher habe der Konzern dafür sogar viel Lob bekommen: „Apple hält sich an einen höheren Datenschutzstandard als fast jedes andere Unternehmen, indem es den (…) Nutzern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht.“

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Mehr Informationen:
- Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 14. Juni 2022: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/2022/14_06_2022_Apple.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 14. Juni 2022: https://www.sueddeutsche.de/politik/datenschutz-bundeskartellamt-untersucht-werbe-tracking-stopper-von-apple-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220614-99-659002