Bundeskartellamt vermutet Wettbewerbsverzerrung
„Wir begrüßen (zwar) datenschonende Geschäftsmodelle, die den (…) Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen“, erklärt Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, in einer Pressemitteilung. „Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten.“
Daran bestehen nach Ansicht des Bundeskartellamts begründete Zweifel: Apple lege sehr genau Regeln für Dritte fest, die „aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen“.