Die vierte Welle der Pandemie hat Deutschland erreicht. Die Infektionszahlen steigen wieder und das hat Folgen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Firmen sind grundsätzlich selbst für den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zuständig. Sie können daher den „G-Status“ für ihre Beschäftigten verordnen: 3G, 3G plus oder auch 2G.
Was bedeuten 2G, 3G und 3G plus?
Laut der Webseite des Bayerischen Innenministeriums stehen die Abkürzungen 2G, 3G und 3G plus für:
- 2G: geimpft oder genesen
- 3G: geimpft oder genesen oder getestet
- 3G+: geimpft, genesen oder PCR-getestet
Was gilt in Bayern?
Wegen der hohen Zahl von Corona-Patienten in Krankenhäusern hat Bayern bereits zum dritten Mal den Katastrophenfall ausgerufen.
Seit dem 16. November gilt im öffentlichen Leben in Bayern eine flächendeckende 2G-Regelung. Im Beschäftigungsverhältnis greift dagegen 3G.