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01. August 2022

US-Geheimdienste – ein Vorbild für Transparenz?

DP+
Das FBI ist nur einer von insgesamt 18 Geheimdiensten in den USA
Bild: iStock.com / Nes
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Transfer Impact Assessment
Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss einschätzen und dokumentieren, ob US-Behörden möglicherweise auf diese Daten zugreifen. Der jährliche „Transparenzbericht“ der US-Geheimdienste bietet sich dafür als Hilfsmittel an. Er zeigt allerdings auch, wie unterschiedlich sich der Begriff der Transparenz verstehen lässt.

Transfer Impact Assessment (TIA) ist die übliche Bezeichnung für die Risikobewertung bei der Verwendung der EU-Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCC). Wer auf ihrer Basis personenbezogene Daten in einen Drittstaat wie die USA übermitteln will, muss abschätzen, wie wahrscheinlich behördliche Zugriffe auf diese Daten sind. Das ergibt sich aus Klausel 14 Buchst. b Unterbuchst. ii) der „neuen“ Standardvertragsklauseln vom 04.06.2021 (Text unter https://ogy.de/durchfuehrungsbeschluss).

Jährlicher Transparenzbericht

Dies ist naturgemäß schwierig, weil Geheimdienste mit Informationen über ihre Tätigkeit sehr zurückhaltend sind. Umso neugieriger macht ein „Transparenzbericht“, den das „Büro des Direktors der nationalen Geheimdienste“ (Office of the Director of National Intelligence – ODNI) jährlich herausgibt. Beim Bericht für das Kalenderjahr 2021 handelt es sich bereits um den neunten derartigen Bericht.

Koordination der U.S.-Geheimdienste durch den DNI

Der „Direktor der nationalen Geheimdienste“ (Director of National Intelligence – DNI) soll die Arbeit der 18 Geheimdienste koordinieren, die in den USA existieren. Sie bilden die „Nachrichtendienst-Gemeinschaft der Vereinigten Staaten“ (United States Intelligence Community – IC).

CLPT gibt den Bericht heraus

Erstellt wird der Transparenzbericht vom „Büro für bürgerliche Freiheiten, Datenschutz und Transparenz“ (Office of Civil Liberties, Privacy and Transparency – CLPT). Dieser Name erinnert an eine Bürgerrechtsorganisation. Der Leiter dieses Büros berichte…

Dr. Eugen Ehmann
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Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen und Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 den Datenschutz-Kongress IDACON
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