Private TK-Nutzung: Zugriff auch ohne Einwilligung?

Um die Diskussion über die anwendbaren gesetzlichen Regelungen besser zu verstehen, ist zunächst ein Blick in die Vergangenheit nötig, also in die Zeit vor Anwendungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Situation vor Anwendbarkeit der DSGVO
Die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und das Telekommunikationsgeheimnis galten nach § 91 Abs. 1 und § 88 TKG für die Erbringer von geschäftsmäßigen Telekommunikationsdiensten.
Nach der gesetzlichen Definition von § 3 Nr. 10 TKG ist „geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten“ „das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“.