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/ 11. Oktober 2022

Privacy Shield 2.0: Kommt bald ein neues Datenschutzabkommen?

Ist das der Durchbruch für ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Regierungen und Unternehmen hoffen es, Datenschutzaktivisten bezweifeln es – sicher ist im Moment nur: US-Präsident Joe Biden hat ein Dekret unterzeichnet und den Weg freigemacht für einen Privacy Shield 2.0.

Präsident Biden unterzeichnet Executive Order

Am 7. Oktober 2022 veröffentlichte das Weiße Haus ein Fact Sheet mit dem Titel „President Biden Signs Executive Order to Implement the European Union-U.S. Data Privacy Framework“.

Das ist „eine Nachricht, auf die Digitalpolitiker und Regierungen dies- und jenseits des Atlantik gewartet haben, und nicht nur sie, sondern auch die großen Tech-Unternehmen“, schrieb am gleichen Tag die Süddeutsche Zeitung.

EU und USA ringen um neuen Privacy Shield

In der Tat ringen Vertreter der EU und der USA schon seit mehr als zwei Jahren um ein neues Datenschutzabkommen, denn am 16. Juli 2020 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den sogenannten Privacy Shield für unzulässig erklärt (wir berichteten).

Nach langen Verhandlungen kündigten im März 2022 die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der US-Präsident Joe Biden die prinzipielle Einigung auf eine Nachfolgeregelung an.

Verbessert werden soll der Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern vor dem Zugriff der US-Geheimdienste. Zudem sollen die EU-Bürger sich besser gegen Überwachungsmaßnahmen zur Wehr setzen können.

USA planen neue Beschwerdestellen und neues Gericht

Die Unterzeichnung des Dekrets ist nun der nächste Schritt auf dem Weg zu diesem Privacy Shield 2.0.

„Bidens Dekret sieht (…) neue Beschwerdestellen vor, unter anderem ein neues Gericht“, erklärt die Süddeutsche Zeitung. Darüber hinaus wolle der US-Präsident, „seinen Geheimdiensten engere Grenzen (…) setzen“.

EU-Kommission prüft Vorschläge

Den genauen Wortlaut prüft nun die EU-Kommission und trifft dann eine sogenannte Angemessenheitsentscheidung. „Damit stellt die Kommission fest, dass in einem Drittstaat ein vergleichbares Datenschutzniveau wie in der EU existiert“, erklärt das IT-Newsportal golem dieses Verfahren.

Die Kommission muss dafür jedoch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) und die europäischen Mitgliedstaaten konsultieren. Das dürfte – laut golem und Süddeutscher Zeitgung – auf jeden Fall „bis zum Frühjahr dauern“.

Datenschutzaktivist Max Schrems übt Kritik

Schon jetzt üben jedoch Datenschützer Kritik – vor allem der Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems. Er hatte schon gegen das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ und dessen Vorgänger „Safe Harbor“ erfolgreich geklagt.

In einer ersten Reaktion auf das US-Dekret sagt Schrems in einer Mitteilung seines Vereins noyb: „Wir prüfen das nun genauer, aber auf den ersten Blick versucht man hier ein drittes Abkommen ohne rechtlicher Basis. Ich gehe davon aus, dass auch ein neues Abkommen bald vom EuGH kassiert wird.“

Noyb wird wohl neue Klage einreichen

Schrems und sein Verein kritisieren vor allem, dass die Massenüberwachung uneingeschränkt zulässig bleibe: „Alle europäischen Daten, die an US-Provider gesendet werden, werden weiterhin in Programmen wie Prism und Upstream landen, obwohl der EuGH diese Überwachung schon zweimal als nicht ‚verhältnismäßig‘ (…) und damit für illegal erklärt hat“, heißt es in der Mitteilung. „Die EU und die USA sind sich über den Begriff ‚verhältnismäßig‘ einig, jedoch scheinbar nicht über dessen Bedeutung.“

Ähnliches gelte auch für das vorgeschlagene Gericht: „Statt einem ‚Gericht‘ im üblichen Sinne, wird ein Mitarbeiter des Director of National Intelligence gewisse Beschwerden entgegennehmen.“

Noyb werde deshalb wahrscheinlich eine weitere Klage vor dem EuGH einreichen.

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Elke Zapf