Praxisfragen rund um die Videoüberwachung

Im Idealfall sind Sie als Datenschutzbeauftragter von Vornherein eingebunden, wenn es darum geht, eine Videoüberwachung einzuführen, gleich ob im eigenen Unternehmen oder bei einem Kunden. Ist die Überwachung umgesetzt, steht ein Praxistest an. Manche Punkte gehören dabei regelmäßig auf Ihre Agenda.
Reichweite der Kameras überprüfen
Überprüfen Sie zunächst die Einstellungen der einzelnen Kameras. Testen Sie durch eigenen Augenschein, ob die Kameras tatsächlich nur öffentlich zugängliches, nicht jedoch auch öffentliches Gelände erfassen.
- Liegt eine Videobeobachtung vor, werden die Videobilder also in Echtzeit beobachtet, können Sie die Erfassungsbereiche gleich am Bildschirm kontrollieren.
- Erfolgt ausschließlich eine Aufzeichnung, müssen aufgezeichnete Sequenzen separiert und dann überprüft werden.
In beiden Fällen erkennen Sie rasch, ob sich die Erfassungsbereiche ausschließlich auf erlaubte Örtlichkeiten beschränken. Sind öffentliche Bereiche erfasst, kann dies unter Umständen dennoch unbedenklich sein. Das ist etwa der Fall, wenn keine Personen und keine personenbeziehbare Merkmale, wie Kfz-Kennzeichen, erkennbar sind und der erfasste Bereich so weit weg ist, dass sich auch mit maximaler Vergrößerung ein Personenbezug ausschließen lässt.
Ausfallzeiten prüfen
Überwachungskameras sind nicht selten störanfällig und fallen immer wieder aus. Die Überwachungsanlage dokumentiert normalerweise solche Ausfälle. Kommt ein Ausfall alle paar Monate einmal vor, ist das nicht weiter von Bedeutung. Fällt jedoch eine Kamera immer wieder aus, und das vielleicht sogar meh…