Nutzerfreundliches Einwilligungsmanagement

Wer kennt die Cookie-Banner nicht, die mittlerweile auf fast jeder Webseite erscheinen. Aber erfüllen die eingesetzten Cookie-Banner überhaupt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Geben sie den Nutzern eine freiwillige und tatsächlich informierte Wahl?
Viele Cookie-Banner sind nicht DSGVO-konform
Häufig leider nein, so müssen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder immer wieder feststellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg prüft deshalb zeitgleich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden in einem groß angelegten Verfahren Online-Angebote darauf, ob sie Tracking-Technologien rechtskonform einbinden.
Prüfungen fanden auch an anderer Stelle statt: Wissenschaftler der Universität Göttingen haben für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Umsetzung der DSGVO bei 40 Online-Diensten untersucht. Zu den betrachteten Portalen zählten etwa Amazon, Google, WhatsApp, Zalando und Otto.
Studienergebnisse zur DSGVO-Umsetzung
Ein Schwerpunkt lag auf den Betroffenenrechten der DSGVO, insbesondere auf der Einwilligung der Nutzer, der Transparenz und der Information. Das Ergebnis:
- Insgesamt haben 23 Dienste die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht oder nur unzureichend umgesetzt.
- Fünf Dienste erfüllen die Vorgaben für eine datenschutzkonforme Einwilligung nur teilweise.
- Lediglich vier der untersuchten Dienste setzten die rechtlichen Vorgaben im Rahmen ihrer Einwilligungserklärung datenschutzkonform um.
Das BMJV stellt fest: In der Praxis konfrontieren …