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20. Januar 2021

Standarddatenschutzklauseln: EDSA begrüßt Entwurf

Neue Standarddatenschutzklauseln für rechtssicheren Datenautausch mit Drittländern
Bild: Dilok Klaisataporn / iStock / Getty Images Plus
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Datenübermittlung
Wird es bald Rechtssicherheit für den Datenaustausch mit Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes geben? Äußerst zuversichtlich in dieser Sache zeigt sich Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Er lobt das Ergebnis des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zu Standarddatenschutzklauseln (SDK).

„Unsere deutsche Position findet sich an vielen Stellen der Papiere wieder“, erklärt Kelber in einer Pressemitteilung. Gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer hatte er diese Position entwickelt.

EU-Kommission stellte zwei Entwürfe zur Diskussion

Die EU-Kommission bat im November 2020 Datenschützer in ganz Europa, zwei Entwürfe für neue Standarddatenschutzklauseln (SDK) zu kommentieren. Die neuen SDK sollen die bisherigen Standardvertragsklauseln bei internationalen Datenübermittlungen ersetzen und eine vollständige Harmonisierung und Rechtssicherheit in der gesamten EU sicherstellen.

Nach intensiven Verhandlungen gibt es seit dem 14. Januar 2021 eine gemeinsame Stellungnahme des Europäische Datenschutzausschuss EDSA und des EU-Datenschutzbeauftragten (EDSB) Wojciech Wiewiórowski.

Datenschützer begrüßen besseres Schutzniveau

EDSA und EDSB begrüßen die besonderen Bestimmungen, mit denen die neuen SDK sowohl die Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch die Vorgaben des sogenannten Schrems II-Urteils des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigen sollen.

Sie erhoffen sich von den geplanten Regelungen zum Datenaustausch mit Drittstaaten ein „besseres Schutzniveau für betroffene Personen“. Das gelte insbesondere für verbindliche Anfragen von Behörden nach Offenlegung personenbezogener Daten.

BfDI lobt Vorschlag

Lob dafür kommt auch vom obersten deutschen Datenschützer: „Dieser gemeinsame Vorschlag würde Rechtssicherheit für den Datenaustausch mit Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes bringen, ohne Einschränkungen beim Datenschutz zu machen“, erklärt Professor Ulrich Kelber.

EDSA und EDSB regen Verbesserungen an

Darüber hinaus regen EDSA und EDSB aber auch Verbesserungen an, zum Beispiel bei

  • dem Geltungsbereich der SDK,
  • bestimmten Rechten zugunsten Dritter,
  • einzelnen Verpflichtungen bei der Weiterleitung von Daten,
  • bestimmten Aspekte, was die Einschätzung von Gesetzen in Drittstaaten hinsichtlich des Zugangs von Behörden zu öffentlichen Daten betrifft.

Die europäischen Datenschützer beantragten deshalb mehrere Änderungen, um den Text klarer zu gestalten und ihn praxistauglicher zu machen.

Insgesamt – so fasst die EDSA-Vorsitzende Andrea Jelinek – zusammen, müssen „die Bedingungen, unter denen SDK verwendet werden können, für Organisationen klar sein, und betroffene Personen sollten wirksame Rechte und Rechtsmittel erhalten.“

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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