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/ 05. März 2020

Musterlösungen für Datenschutz in Arzt-Praxen veröffentlicht

Ärztliche und psychotherapeutische Praxen verarbeiten zwangsläufig personenbezogene Daten. Und zwar naturgemäß teilweise besonders schützenswerte. Neue Musterlösungen sollen Praxis-Betreibern jetzt mehr Rechtssicherheit bieten.

Die Patienten in Arztpraxen sind es inzwischen gewohnt: Bei der ersten Anmeldung erhalten sie nicht nur einen Fragebogen, der sich mit Vorerkrankungen und verordneten Arzneimitteln beschäftigt. Sie müssen ein weiteres Dokument unterschreiben. Darin klären die Ärzte über den Datenschutz auf und fordern die Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Aber sind diese Dokumente überhaupt sinnvoll und rechtlich einwandfrei? Neue Musterlösungen, die in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Rheinland-Pfalz (LFDI) entstanden sind, sorgen für mehr Sicherheit.

Praxiserprobte Muster jetzt verfügbar

Ab sofort stellt die Initiative „Mit Sicherheit gut behandelt“ auf ihrer Homepage verschiedene Muster zur Umsetzung des Datenschutzes im Praxisalltag zur Verfügung.

Diese Muster haben die Kooperationspartner der Initiative gemeinsam erarbeitet und in psychotherapeutischen und ärztlichen Pilotpraxen erprobt. Zur Initiative gehören die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, der LfDI, die Landesärztekammer sowie die Landespsychotherapeutenkammer.

Wie der LfDI in seiner Presseerklärung zum Thema schreibt, umfassen die Muster so wichtige Themen wie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, interne Arbeitsvorgaben sowie Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungs-Erklärungen.

Bei der Entwicklung der Muster haben die Beteiligten Wert darauf gelegt, die Vorgaben leicht verständlich und nachvollziehbar zu formulieren. Nach dem ersten Entwurf wurden sie im Praxisalltag erprobt.

Die Musterlösungen werden den rechtlichen Anforderungen zum Datenschutz gerecht, lassen sich indes mit angemessenem Aufwand umsetzen, so die Initiative.

Datenschutz-Projekt startete bereits im vergangenen Jahr

Im März des vergangenen Jahres startete das Projekt, das zu den Musterlösungen geführt hat. Am Anfang stand eine Analyse des Umsetzungsstands der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den beteiligten Pilotpraxen.

Im Anschluss an die Besuche der Kooperationspartner in den Praxen wurden die Mustervorlagen entwickelt. Diese wurden dann im 3. Quartal des Jahres 2019 im Praxisalltag auf ihre Tauglichkeit überprüft.

Ergänzt wird das Angebot um zwei Fortbildungs-Veranstaltungen im Juni 2020. Dort werden Vertreter der Pilotpraxen vor Ort sein, um Fragen zum Entstehungsprozess der Muster und deren Einsatz im Alltag zu beantworten.

Alltagstaugliche Hilfen

„Datenschutzgerechte Lösungen können auch alltagstauglich sein. Mit den nun vorgelegten Mustern und dem zugrundeliegenden Prozess ihrer Entstehung zeigt die Initiative auf, dass und wie die rechtlich zwingenden Anforderungen des Datenschutzes in die Routine eines Praxisalltags umgesetzt werden können. Ich hoffe sehr, dass die Praxisinhaber*innen sowohl von den ab sofort bereit gestellten Mustern als auch den Veranstaltungsangeboten regen Gebrauch machen werden.“ sagt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz.

Stephan Lamprecht