Der Oberbürgermeister hat einen Verdacht
Am Anfang stand der Verdacht eines Oberbürgermeisters, dass städtische Waldarbeiter auf eigene Rechnung mit städtischem Holz handeln. Diesem Verdacht wollte der Oberbürgermeister umfassend auf den Grund gehen. Deshalb beauftragte er eine Detektei damit, die aus seiner Sicht verdächtigen Arbeiter zu observieren.
Für einen solchen Vertrag hätte er nach dem Kommunalrecht die Zustimmung des Stadtrats oder zumindest eines Ausschusses des Stadtrats gebraucht. Damit hielt er sich jedoch nicht auf. Er schloss den Vertrag mit der Detektei lieber an den Gremien vorbei.
Eckpunkte des Vertrags mit einer Detektei
Der Inhalt des Vertrags war bemerkenswert und für die Detektei ausgesprochen günstig. Hierzu einige Beispiele aus den vertraglichen Festlegungen:
- Zeithonorar: 100 € je Stunde, und zwar auch für die Anfahrt und die Abfahrt
- Erhöhung des Zeithonorars um 50 % für die Zeit zwischen 18 und 8 Uhr
- dabei volle Berechnung jeder angefangenen Stunde
- nicht näher erläuterte „individuell vereinbarte besondere Verwaltungs- und Bearbeitungskosten“ von zusätzlich 25 % auf den jeweiligen Rechnungsnettobetrag, mindestens jedoch 500 €.
Die Observation wird sündteuer
Die Observation dauerte vom 2.11.2015 bis zum 18.12.2015. Durchgeführt wurde sie zunächst von zwei Detektiven, seit dem 4.11.2015 dann von drei Detektiven. Dieser Erweiterung des Teams hatte der Oberbürgermeister ausdrücklich zugestimmt.
Es wundert nicht, dass sich auf der Basis der geschilderten Vereinbarungen ein enormer Rechnungsbetrag ergab. Für ihre Tätigkeit fordert die Detektei nicht weniger als 275.762,43 € netto. Zahlungspflichtig hierfür ist laut Vertrag die Stadt, nicht etwa der Oberbürgermeister persönlich.