KI im Personalwesen
Mit dem AI Omnibus verschiebt sich der Anwendungsbeginn zahlreicher Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme auf den 02.12.2027. Dies betrifft jedoch nur einen Teil der rechtlichen Anforderungen.
Im Personalwesen treffen KI-Anwendungen regelmäßig auf Entscheidungen über Zugang zu Beschäftigung, Leistungsbewertung oder Arbeitsbedingungen. Neben der KI-Verordnung (KI-VO) sind deshalb häufig zugleich Vorgaben des Datenschutz-, Arbeits-, Mitbestimmungs- und Antidiskriminierungsrechts zu berücksichtigen.
Der Recruiting-Prozess
Der Recruiting-Prozess enthält oft zahlreiche KI-Funktionen. Rechtliche Prüfungen und datenschutzrechtliche Bewertungen beginnen jedoch häufig erst dort, wo Bewerbungen eingehen.
Im Mittelpunkt stehen dann die automatische Analyse eingehender Bewerbungen („CV Parsing“), Bewerberranking oder automatisierte Auswahlentscheidungen. Die vorgelagerten Abschnitte des Recruiting-Prozesses bleiben dagegen in vielen Fällen außer Betracht.
Ein Prozess, aber viele einzelne Funktionen
Die „Draft High-Risk Guidelines“ der Europäischen Kommission wählen einen anderen Ausgangspunkt. Sie betrachten den Recruiting-Prozess anhand der einzelnen für HR (Human Resources) relevanten Funktionen und ordnen diese jeweils nach ihrer Aufgabe innerhalb des Verfahrens ein.
Ein Bewerbermanagement-System oder eine Recruiting-Plattform kann mehrere dieser Einsatzbereiche in einer Anwendung vereinen. Hinzu kommen allgemeine KI-Systeme sowie eigenständige Anwendungen, die einzelne Abschnitte des Recruitings unterstützen.
Bestehende Systeme er…