Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Notice: Undefined index: ua in /srv/httpd/sites/dspraxis_ww2/htdocs/wp-content/themes/weka/inc/Features/Request.php on line 51
Webtracking untersucht das Verhalten von Internet-Seitenbesuchern: woher sie kommen, wohin sie klicken, wie lange sie sich welche Inhalte ansehen oder sogar wie oft sie wiederkommen. Dazu greifen interne oder externe Dienste u.a. auf IP-Adressen und Cookies zurück.
Darüber sind die Nutzer identifizierbar – auch ohne dass ihre „echten Namen“ bekannt sind. Es handelt sich dennoch um personenbezogene Daten im Sinn des Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Datenschutzgesetze sind daher zu beachten.
Alte Regelung gilt nicht mehr
Nutzerprofile zum Webtracking zu erstellen, war bis zum 25. Mai 2018 in Deutschland zulässig, weil Verantwortliche als Rechtsgrundlage § 15 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) heranziehen konnten.