Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

17. April 2020

Gesundheitsdaten von Beschäftigten

DP+
Gesundheitsdaten von Beschäftigten
Bild: iStock.com / Panuwat Sikham
0,00 (0)
Corona & Datenschutz
Die aktuelle Entwicklung rund um das Covid-19-Virus hält auch den Datenschutz auf Trab. Welche personenbezogenen Daten darf der Arbeitgeber in solchen Extremsituationen eigentlich verarbeiten?

Gesunde und damit leistungsfähige Mitarbeiter zu haben, ist gerade in Krisenzeiten eine wichtige Säule. Gleich ob ein Beschäftigter nur für kurze Zeit erkrankt ist oder ob es sich um einen „Dauerkranken“ handelt – der Arbeitgeber muss den erkrankten Mitarbeiter ersetzen und den betrieblichen Ablauf sicherstellen.

Sollten sich Mitarbeiter tatsächlich mit dem Corona-Virus infiziert haben, stellt  dies den Arbeitgeber vor bisher nicht gekannte Herausforderungen: Wurden weitere Mitarbeiter infiziert? Welche Maßnahmen muss bzw. darf ich nun – auch aus Datenschutzsicht – ergreifen?

Was genau sind „Gesundheitsdaten“?

Jeder Datenschützer könnte die Definition der „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ vermutlich im Schlaf zitieren. Dass darunter auch die Gesundheitsdaten fallen, ist nichts Neues.

Doch wo beginnt eigentlich genau der Begriff der „Gesundheit“? Ist z.B. die Information, dass eine Person sich gegenwärtig in Quarantäne aufhält, bereits ein Gesundheitsdatum mit allen entsprechenden datenschutzrechtlichen Folgen?

Art. 4 Nr. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt:

Gesundheitsdaten sind „personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen.“

Erwägungsgrund 35 verdeutlicht, dass solche Daten zu den Gesundheitsdaten zählen, „die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den früheren, gegenwärt…

Doris Kiefer
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Doris Kiefer
Doris Kiefer
Doris Kiefer ist Rechtsanwältin, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (IHK) und Data Protection Risk Manager (FOM) in München.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.