Gesundheitsdaten im Personalbereich (1)

Datenschutzbeauftragte sollten wissen, welche personenbezogenen Gesundheitsdaten wann, wo und zu welchem Zweck wie verarbeitet werden. Können Sie von sich sagen, diese Fragen alle beantworten zu können?
Einen Teil sicher, einen anderen Teil eher weniger. Und das liegt nicht allein an den Beschäftigten, die Ihnen vermutlich ehrliche Antworten geben, wenn Sie die entsprechenden Fragen stellen. Das liegt eher daran, dass es eine sehr große Zahl von Prozessen und Abläufen gibt, bei denen Gesundheitsdaten beteiligt sein müssen oder einfach nur vorhanden sind.
Gehen Sie auf Gesundheitsdatensuche!
Datenschutzbeauftragte stehen vor einer großen Aufgabe. Die – hoffentlich vorliegenden – Verfahrensbeschreibungen müssen auf den Stand der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebracht werden. Anders als früher, als das Ausfüllen der Aufsichtsbehörden-Formulare in kurzer Zeit erledigt sein konnte, verlangen die neuen Vorgaben ein deutlich tieferes Eindringen in die Verarbeitungstätigkeiten.
Fragen stellen, zuhören, die Antworten auf Plausibilität prüfen, in Augenschein nehmen und dokumentieren ist das Gebot der Stunde. Die Kreativität, mit der Mitarbeiter Verarbeitungstätigkeiten erledigen, ist immer wieder überraschend – allerdings nicht stets im Sinne des Datenschutzes. Gehen Sie unvoreingenommen auf Gesundheitsdatensuche, und Sie werden überrascht sein.
Gesundheitsdaten? Viel mehr, als die meisten denken!
Erst bei genauerem Hinsehen erkennt man, wie viele Gesundheitsdaten tatsächlich im Personalbüro vorhanden sind. Viele aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, wie Verbandbu…