Fehlzeiten datenschutzkonform erfassen, Teil 1

Arbeits- und Fehlzeiten zu erfassen, ist wichtig und häufig unabdingbar. Meist geht es darum,
- Anwesenheiten zu dokumentieren,
- Lohnbestandteile korrekt zu berechnen,
- Arbeitszeitkonten korrekt zu führen,
- Lohnfortzahlungszeiten festzustellen,
- Einsatzplanungen vorzunehmen,
- Schichtpläne zu schreiben,
- ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen,
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement strukturiert durchzuführen,
- Arbeitsprozesse zu optimieren,
- mehr Übersicht, Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten und
- steuerliche Jahresabgrenzungen bzw. Rückstellungen zu bilden.
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeitszeiterfassung
Als gesetzliche Grundlagen werden häufig § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 2 Nachweisgesetz (NachwG) herangezogen. Sie regeln das Arbeitsverhältnis und seine Inhalte grundsätzlich.
Darüber hinausgehende Vereinbarungen sind in der Regel individuell im Arbeitsvertrag oder im Rahmen von Betriebsvereinbarungen festgelegt.
Wichtig ist, hierbei zu beachten, dass der Betriebsrat im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitspracherecht hat, wenn es darum geht, die Überwachung des Verhaltens und der Leistungen von Beschäftigten auszugestalten.
„Sinnvoll“ heißt nicht unbedingt „datenschutzrechtlich zulässig“
In den letzten Jahren haben sich sehr unterschiedliche Fehlzeiten- und Arbeitszeiterfassungssysteme in der betrieblichen und behördlichen Landschaft etabliert. Sie reichen von der reinen Dokumentation bis zur differenzierten Analyse der Verhaltensweisen der…