Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

15. September 2021

Elektronische Patientenakte: BfDI und Krankenkassen streiten

BfDI sieht Verstoß gegen die DSGVO. Jeder muss selbst steuern können, wer die Dokumente in seiner elektronischen Patientenakte sehen darf. Titel der Website Titel Primäre Kategorie Trennzeichen
Bild: Chinnapong / Stock / Getty Images Plus
4,25 (4)
Patienten-Datenschutz
Dürfen Patienten selbst bestimmen, welchem Arzt sie welche Dokumente in ihrer elektronischen Patientenakte (ePa) zeigen? Darüber streitet aktuell der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mit den Krankenkassen.

BfDI schickt Anweisung an Krankenkassen

BfDI Professor Ulrich Kelber hat in der letzten Woche vier große gesetzliche Krankenkassen angewiesen, die ePA um zusätzliche Datenschutzfunktionen zu erweitern. Weitere Anweisungen an andere Kassen sollen folgen.

Kelber ist für 63 gesetzliche Krankenkassen mit rund 44,5 Millionen Versicherten zuständig.

Die elektronische Patientenakte

  • wurde im Jahr 2020 für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt,
  • wird seit Anfang 2021 von rund 250.000 Menschen genutzt,
  • ermöglicht Patienten das Speichern und Teilen medizinischer Befunde,
  • wird von Datenschutzbehörden immer wieder kritisch gesehen (mehr dazu in unserem Podcast über die ePa)

BfDI sieht Verstoß gegen DSGVO

„Dem Versicherten muss das Recht eingeräumt werden, welches Dokument er welchem Dritten (Arzt, Therapeut etc.) zur Kenntnis geben möchte“, fordert der BfDI in seinem Schreiben an die Krankenkassen. Das berichten Medien wie die Süddeutsche Zeitung.

Bisher können Versicherte noch nicht bestimmen, welcher Arzt welche Informationen sieht. Sie können ihre Gesundheitsinformationen nur allen Ärzten gleichzeitig zugänglich machen.

Dieses „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ entspricht laut BfDI nicht dem Stand der Technik und verstoße gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

BfDI fordert gleiches Recht für alle Versicherten

Darüber hinaus fordert der oberste Datenschützer laut einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung „gleiches Recht für alle Versicherten“.

Nach aktuellen Planungen könnten zwar alle Patienten ab 2022 ihre ePA mit einem geeigneten Smartphone einsehen und verwalten. Das seien aber nur 90 Prozent der Versicherten, den anderen zehn Prozent bleibe dieses Recht verwehrt. „Dabei kann man das natürlich organisatorisch auch für diese zehn Prozent umsetzen.“

Krankenkassen wollen klagen

Die Krankenkassen

  • halten die Kritik des BfDI für unbegründet,
  • verweisen auf das fünfte Sozialgesetzbuch, das lediglich den genauen Zugriff per Smartphone vorschreibe,
  • und wollen gegen die Anweisung klagen.

BfDI hofft auf Einsicht der Kassen

Der Datenschutzbeauftragte hofft auf Einsicht der Kassen und sagte in einer Pressekonferenz: „Es kann nicht Ziel der Krankenkassen sein, tatsächlich zweierlei Recht für ihre Versicherten vorzusehen. Ich hätte kein Verständnis dafür, wenn die Kassen sich mit viel Geld der Versicherten vor Gerichten dagegen wehren, allen Versicherten das gleiche Recht zu geben“.

Datenschutz PRAXIS Hinweisbox

Gefällt Ihnen dieser Beitrag?

Sie wollen mehr leicht verständliche und fundierte Tipps für Ihren Datenschutz-Alltag? Dann holen Sie sich jetzt Ihr Datenschutz-PRAXIS-Abo. Sie erwartet Know-how zu den Kernaufgaben von Datenschutzbeauftragten mit einem engen Bezug zur Praxis. Best-Practice-Beispiele, News, Tipps, Fallbeispiele aus dem Leben bringen Sie immer leicht verständlich weiter.

Auch papierlos erhältlich!

 

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
0 Kommentare
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.