Einwilligungen – wann und wie sinnvoll einsetzen?

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Die wichtigste Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist aus der subjektiven Sicht der betroffenen Person die Einwilligung.
Das betrifft nicht nur Daten, die direkt mit der Person verknüpft sind, sondern auch Daten, mit denen sich ein Bezug zur betroffenen Person herstellen lässt.
Folgerichtig steht die Einwilligung an erster Position bei den Gründen für die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung, die Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt.