Einwilligungen: Kopplungsverbot, Freiwilligkeit & Widerruf

In der Vergangenheit war immer wieder zu beobachten, dass Anbieter von Diensten, deren Geschäftsmodell darauf beruht, Profile zu erstellen und zu verkaufen, die Nutzung ihrer Dienste an Einwilligungen gekoppelt haben.
Zu vermuten war auch, dass ohne die Koppelung nur wenige Nutzer diese Einwilligung freiwillig erteilt hätten.
Dieses Vorgehen war v.a. daran zu erkennen, dass die Daten, in deren Verarbeitung der Nutzer eingewilligt hat, für die Erfüllung des Vertrags nicht oder nicht zwingend erforderlich waren.