Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

07. September 2021

Dürfen Arbeitgeber nach dem Impfstatus von Beschäftigten fragen?

Diese Frage wird seit Monaten heiß diskutiert. Nun sagt die Datenschutzkonferenz: Grundsätzlich nein. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Bild: scaliger / iStock / Getty Images Plus
3,40 (5)
Datenschutz am Arbeitsplatz
Ein Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn löst lebhafte Diskussionen aus. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) fordert eine rechtliche Klarstellung und rät zu einer bundeseinheitlichen Regelung.

Bundesgesundheitsminister schlägt Abfrage vor

In der ARD-Sendung „Hart aber fair“ am 30. August 2021 sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, er könne sich vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Corona-Impfstatus fragen dürfen. Er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle.

Geteiltes Echo auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministers

Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers löst ein geteiltes Echo und zum Teil heftige Diskussionen aus. Im Handelsblatt

  • sagt Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB): „Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-Go“,
  • betont Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink, der Impfstatus sei eine besonders geschützte, sensible und sehr private Information,
  • fordert Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger eine klare Ansage, dass Unternehmen den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, „um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller ihrer beschäftigten Mitarbeiter sicherzustellen“.

BfDI fordert datenschutzfreundliche Regelungen

„Der Verordnungsgeber ist jetzt in der Pflicht zu handeln“, fasst der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Professor Ulrich Kelber in einer Pressemitteilung die Debatte zusammen.

Er fordert Rechtsklarheit zur Abfrage des Impf- und Teststatus von Beschäftigten und will eine bundeseinheitliche Regelung, „die einen Flickenteppich verhindert“ und „datenschutzfreundliche Regelungen im Sinne der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten“ trifft.

Gesundheitsdaten sind besonders sensibel

Aktuell können Arbeitgeber und Dienstherren weder den Impf- oder Teststatus ihrer Beschäftigten erfragen noch eine Testpflicht anordnen.

Denn Gesundheitsdaten sind laut Artikel 9 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders sensible personenbezogene Daten – und ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt.

weka-manager-verarbeitungstaetigkeiten

Verarbeitungsverzeichnis DSGVO-konform führen und nachweisen

In kurzer Zeit erstellen Sie mit der Software „WEKA Manager Verarbeitungstätigkeiten“ eine lückenlose, rechtssichere Dokumentation über alle Verarbeitungstätigkeiten (inkl. 100 Muster-Tätigkeiten & DSFA-Tool)

 

Begründete Ausnahmen sind möglich

Allerdings gibt es begründete Ausnahmen von dieser Regel.

Die Abfrage kann „zulässigerweise (…) dann erfolgen, wenn hierfür ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand existiert“, informiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RP) auf der Webseite der Behörde.

Medizinische Einrichtungen

Die wichtigste Ausnahme regelt das Infektionsschutzgesetz.

Laut Paragraph 23 a dieses Gesetzes dürfen medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen, wenn dies zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlich ist.

Schulische Einrichtungen

Auch für schulische Einrichtungen können Ausnahmen gelten.

Der LfDI RP erklärt dazu auf der Webseite der Behörde: „Ausnahmen können dort gelten, wo aufgrund der geltenden Corona-Vorschriften der Zugang zu gewissen Einrichtungen nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses gewährt wird. Dies ist derzeit im schulischen Bereich der Fall.“

Wer einen vollständigen Impfschutz nachweise, könne von der verpflichtenden Teilnahme an der Testung befreit werden.

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
3 Kommentare
9. September 2021 | 8:25
JF
Mehr anzeigen Weniger anzeigen
7. September 2021 | 22:04
Frumke
Mehr anzeigen Weniger anzeigen
    Antwort der Redaktion
    9. September 2021 | 7:38
    Die Redaktion (Antwortet auf Frumke)
    Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.