Podcast
/ 16. Oktober 2019

Datenübermittlung ins Ausland | Podcast Folge 05

Brexit mit Deal oder ohne, Privacy Shield, China - Unternehmen müssen bei der Datenübermittlung ins Ausland mit einigen Stolperfallen rechnen. Professor Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, gibt Tipps für die Praxis.

Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, hat als einer der ersten auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die mit einem ungeregelten Brexit auf betroffene Unternehmen und Organisationen beim Datentransfer zukommen könnten.

Als wir dieses Interview Anfang Oktober mit Prof. Kugelmann aufnahmen, waren die Fronten verhärtet, eine Lösung im Brexit-Dilemma schien in weiter Ferne.

Obwohl nun ein Brexit mit Deal wieder in Reichweite ist, müssen sich Unternehmen damit befassen, wie sie eine Datenübermittlung in Drittstaaten rechtskonform gestalten können.

Dazu gibt Professor Kugelmann konkrete Tipps.

Professor Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz

Professor Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz

Außerdem haben wir uns intensiv mit Themen wie Privacy Shield, Schrems II und Datentransfers nach China beschäftigt.

Die Fragen an Prof. Dr. Kugelmann stellen Severin Putz und Oliver Schonschek für Datenschutz PRAXIS – Der Podcast.

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