Hintergrund
/ 26. April 2023

Datenschutz & Sozialauswahl: Darauf müssen Sie achten

Betriebsbedingte Kündigungen sind derzeit keine traurigen Ausnahmen, sondern praktisch Tagesgeschäft. Auch wenn Datenschutzbeauftragte bei der Sozialauswahl keine zentrale Rolle spielen, ist ihre fachkundige begleitende Beratung wichtig.

Die Sozialauswahl ist ein besonderes Auswahlinstrument im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen. Sind Arbeitgeber gezwungen, aus mehreren vergleichbaren Beschäftigten diejenigen auszuwählen, denen gekündigt werden soll, so müssen sie deren soziale Schutzbedürftigkeit berücksichtigen.

Rechtlich drohen viele Stolpersteine. Denn eine betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die gesetzliche Sozialauswahl gar nicht oder falsch durchgeführt hat. Auch datenschutzrechtlich haben Verantwortliche bei der Sozialauswahl einiges zu beachten – verarbeiten sie doch u.a. besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Welche personenbezogenen Daten sind bei der Sozailauswahl betroffen?

Das Kündigungsschutzgesetz sieht in § 1Abs. 3 vor, dass neben der Dauer der Betriebszugehörigkeit das Lebensalter, etwaige Unterhaltspflichten und ggf. bestehende Schwerbehinderungen eines Arbeitnehmers Einfluss auf die Sozialauswahl haben.

So erhalten Beschäftigte mit einer langen Betriebszugehörigkeit, einem höheren Lebensalter und mehreren nachweisbaren Unterhaltspflichten mehr Punkte auf ihr Sozialkonto als Beschäftigte, auf die das Gegenteil zutrifft. Je mehr Punkte auf dem Sozialkonto verbucht sind, desto unwahrscheinlicher ist die zeitnahe betriebsbedingte Kündigung.

Je größer die zu erwartende Kündigungswelle ist, umso umfangreicher fällt die nötige Datenzusammenstellung im Rahmen der Sozialauswahl aus. Nicht selten entstehen auf diesem Weg umfangreich(st)e Excel-Tabellen, die zahlreich…

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