Datenschutz in der Arztpraxis

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Bei der Verarbeitung von Patientendaten wie Name, Geburtstag, Adresse und insbesondere von Gesundheitsdaten jeglicher Art gelten die hohen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für die „besonderen Arten personenbezogener Daten“.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt solche Daten als „besonders sensible Daten“ nach Art. 4 Ziffern 13–15 und Art. 9 Abs. 1 unter strengen Schutz.
Hinzu kommen die Anforderungen aus der ärztlichen Schweigepflicht nach den ärztlichen Berufsordnungen. Datenschutz ist somit ein wichtiger Bestandteil im Vertrauensverhältnis Arzt–Patient.