Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte

Der Gesetzgeber hat die Spitzenorganisationen der Heilberufler und der gesetzlichen Kostenträger im deutschen Gesundheitswesen damit beauftragt, ein sicheres digitales Netz – die Telematikinfrastruktur (TI) – aufzubauen. Über dieses Netz sollen berechtigte Teilnehmer Versichertendaten sicher untereinander austauschen.
Sie nehmen diese Aufgabe durch die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH wahr. Ihr gesetzlicher Auftrag besteht u.a. darin, sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. Rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte, 167.000 (Zahn-)Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen, 20.200 Apotheken, 2.000 Krankenhäuser und 113 Krankenkassen werden die TI nutzen.
Die Anwendungen der eGK
Die eGK und die Telematikinfrastruktur werden den Versicherten verschiedene, gesetzlich bereits festgeschriebene Anwendungen bereitstellen. Das umfasst z.B. die Verarbeitung von Daten
- für die Notfallversorgung,
- des elektronischen Medikationsplans,
- über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen für eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation.
Daneben ermöglicht die TI den sicheren Anschluss weiterer Anwendungen, die die Wirtschaft frei entwickeln kann.
Technisch-organisatorische Maßnahmen
Um den Anforderungen an den Datenschutz gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Versicherten zu schützen, setzt die TI auf starke Sicherheitsmechanismen.
Nutzung ist freiwillig
Grundlegendes Prinzip für die Verarbeitung von Versicherten…