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04. Mai 2021

Corona-Warn-App: BfDI und DSK setzen sich für die Nutzung ein

BfDI und DSK setzen sich für die Nutzung der Corona-Warn-App ein.
Bild: monkeybusinessimages / iStock / Getty Images Plus
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Corona-Warn-App
Wo stecken sich die meisten Menschen mit Corona an? Wie kann man diese Cluster – also eine ungewöhnlich große Anhäufung von Infektionsfällen – erkennen und gleichzeitig die personenbezogenen Daten schützen? Mit der Corona-Warn-App, sagen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK).

Seit dem 22. April 2021 steht das Update 2.0 der Corona-Warn-App zur Verfügung und bietet viele neue Features. Zum Beispiel können Nutzer – sobald die Inzidenzwerte wieder einen Besuch im Geschäft, Restaurant oder bei einer Veranstaltung erlauben – mit der App am Eingang einen QR-Code scannen und sich damit registrieren.

BfDI will Möglichkeiten der Corona-Warn-App nutzen

Seit dem Update 2.0 hat die Corona-Warn-App eine gut funktionierende und gleichzeitig datenschutzfreundliche Clustererkennung. Das müssen wir jetzt nutzen“, sagt der BfDI Professor Ulrich Kelber in seiner Pressemitteilung vom 30. April 2021.

Die Corona-Warn-App habe bereits über 27 Millionen Nutzer, die schneller und unkomplizierter als über jeden anderen Weg gewarnt werden könnten. „Je mehr Menschen mitmachen, umso größer ist der Nutzen für uns alle, indem wir Infektionsketten sofort unterbrechen“, betont Kelber.

BfDI will Daten erheben, aber nicht sammeln

Der oberste Datenschützer fordert die Bundesländer deshalb auf, ihre Landesverordnungen so zu öffnen, dass auch ein „pseudonymes digitales Einchecken rechtlich möglich ist“. So könnten die Länder gleichzeitig den Gesundheitsschutz und den Datenschutz verbessern.

Wichtig ist ihm dabei, dass die Bundesländer

  • personenbezogene Daten zur Pandemiebekämpfung erheben,
  • die Daten aber nicht zwangsläufig auch sammeln.

DSK empfiehlt Corona-Warn-App für Clustererkennung

Auch die DSK bittet die Länder in einer Entschließung vom 29. April 2021, die „datensparsameren Möglichkeiten der pseudonymisierten Clustererkennung und Kontaktbenachrichtigung eingehend und zeitnah zu prüfen“.

Ein wichtiger Pluspunkt der App sei die schnelle Benachrichtigung bei einem potentiellen Infektionsrisiko. Sie erfolge „unmittelbar und somit schneller als über die Gesundheitsämter“.

Alle Registrierungswege nutzen

Sowohl die DSK als auch der BfDI sprechen sich dafür aus, auch andere Registrierungswege zu erhalten – von den Kontaktdaten in Papierform bis hin zu anderen mobilen Anwendungen wie der Luca-App. Alle Maßnahmen trügen „aktiv zur Pandemiebekämpfung“ bei.

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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