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31. März 2023

Cookie Banner: Task Force des EDSA legt Berichtsentwurf vor

Die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa bewerten die Gestaltung und die Inhalte von Cookie Bannern.
Bild: Anastasiya Kandalintseva / iStock / Getty Images Plus
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Online-Datenschutz
Wie bewerten die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden in Europa die Gestaltung und die Inhalte von Cookie Bannern? Das fasst die eigens gegründete Task Force des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) in einem Berichtsentwurf zusammen.

Gemeinsamer Nenner der Datenschutzaufsichtsbehörden

Die in diesem Dokument dargelegten Standpunkte (…) spiegeln den gemeinsamen Nenner wider“, auf den sich die nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden „geeinigt haben“ – heißt es im „Disclaimer“ auf Seite 3 des „Report of the work undertaken by the Cookie Banner Taskforce“.

Der Europäische Datenschutzausschuss veröffentlichte den Berichtsentwurf am 17. Januar 2023. Der Report fasst auf acht Seiten zusammen, worauf sich die „Cookie Banner Task Force“ in ihren 13 Sitzungen zwischen Mai 2021 und August 2022 geeinigt hat.

Task Force Cookie Banner

Den Stein ins Rollen gebracht hatte der österreichische Datenschutzverein none of your business (noyb). Dieser hat seit Mai 2021 mehr als 700 Beschwerden gegen Cookie-Banner mit irreführenden Einstellungen bei Datenschutzaufsichtsbehörden in ganz Europa eingereicht (wir berichteten).

Um die Bearbeitung und Beantwortung der Beschwerden zu koordinieren, rief der EDSA im September 2021 eine eigene „Task Force Cookie Banner“ ins Leben.

Task Force spricht Empfehlungen aus

Im nun vorgelegten Berichtsentwurf spricht die Task Force Empfehlungen aus, macht jedoch keine rechtlich verbindlichen Vorgaben. Denn die „Standpunkte müssen mit der Anwendung zusätzlicher nationaler Anforderungen kombiniert werden, die sich aus den nationalen Gesetzen zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in den Mitgliedstaaten ergeben“, erklären die Autoren auf Seite 3 ihres Reports.

„Cookies annehmen“ und „Cookies ablehnen“ auf einer Ebene

Bei der Gestaltung des Cookie-Banners spricht sich die Mehrheit der Task Force dafür aus, dass die Optionen „alle Cookies annehmen“ und „alle Cookies ablehnen“ auf der gleichen Ebene erscheinen müssen.

Sonst liege keine wirksame Einwilligung im Sinne der Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor.

Keine vorangekreuzten Kästchen nutzen

Vorangekreuzte Kästchen für Cookies und Tracking-Technologien stellen nach Auffassung der Arbeitsgruppe ebenfalls keine Einwilligung im Sinne der DSGVO dar. Könnten die Nutzer keine bestätigende Handlung vornehmen, dürfe auch die Einwilligung nicht als gültig angesehen werden.

Betreiber von Webseiten sollten deshalb vorangekreuzte Kästchen vermeiden.

Auf irreführende Gestaltung verzichten

Auch auf eine irreführende Gestaltung der Cookie-Banner sollten die Webseiten-Betreiber laut Task Force verzichten, da sonst keine gültige Zustimmung vorliege.

Die Arbeitsgruppe hatte einige Fälle untersucht, in denen die Option zur Ablehnung der Cookies unleserlich oder nicht deutlich genug sichtbar war. Oder das Design des Cookie-Banners die Nutzer glauben ließ, dass die Webseite nur durch die Annahme der optionalen Cookies zugänglich sei.

Widerruf der Einwilligung ermöglichen

Darüber hinaus empfiehlt die Task Force allen Webseiten-Betreibern, an prominenter Stelle ein Symbol oder einen Link anzubieten, über den Nutzer ihre bereits erteilte Zustimmung zu den Cookies leicht zurückziehen können.

Der Widerruf der Einwilligung müsse so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.

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