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08. Februar 2018

Cobots – die neuen Kollegen

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Cobots – die neuen Kollegen
Bild: © Copyright BMW AG, München (Deutschland
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Mitarbeiter informieren
Traum oder Albtraum? „Maschinen“, die den Menschen so unterstützen, dass er gefährliche, monotone oder schwere Arbeiten nicht mehr selbst erledigen muss, sind keine Zukunftsmusik, sondern Realität. Wie funktioniert das? Welche Datenschutzfragen treten dabei auf?

Der Begriff „Cobots“ setzt sich aus den englischen Wörtern „collaborative“ und „robot“ zusammen. „Cobot“ bezeichnet eine spezielle Art von Robotern.

Im Gegensatz zu herkömmlichen Robotern ersetzen sie nicht den menschlichen Mitarbeiter, sondern unterstützen ihn bei gefährlichen Arbeiten wie z.B. Über-Kopf-Arbeit oder bei sich ständig wiederholenden, monotonen Handgriffen. Dabei interagieren die Cobots direkt mit dem menschlichen Mitarbeiter, sie arbeiten also mit dem Menschen zusammen. Das wird als Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK) bezeichnet.

Mithilfe vielfältiger Sensoren registrieren die Cobots die Bewegungen und Position von Personen. Durch entsprechende Sicherheitstechnik schalten die Cobots ihre Bewegungen langsamer oder beenden sie sogar, wenn der Sicherheitsabstand zum Menschen unterschritten wird oder es zu einer Berührung mit dem Menschen kommt.

Das soll das Verletzungsrisiko minimieren. Bisherige Roboter spulen ein festes Programm ab und müssen dabei hinter Schutzvorrichtungen arbeiten, damit sie keine Personen verletzen.

Cobots sind flexibel und lernfähig

Cobots haben oft ein geringes Gewicht, sodass eine Person sie leicht tragen und an beliebigen Einsatzorten montieren kann. Dazu sind sie einfach zu programmieren.

Ihre Aufgaben bekommen sie entweder über Tablet oder Smartphone angewiesen, oder aber der Mensch macht dem Cobot vor, was er zu tun hat. Das ist z.B. bei einem Cobotarm der Fall. Dieser erlernt die Bewegungsabläufe, indem der Mensch sie ihm vorführt.

Die Autoindustrie setzt bereits sogenannte Knickarmroboter als Cobots ein. Sie br…

Andrea Gailus
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Verfasst von
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Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
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