Bewerbungsgespräche per Videokonferenz

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Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, ist nicht nur schwierig, sondern auch finanziell eine Herausforderung. Unternehmen erstatten nämlich normalerweise Aufwendungen für Bewerbungsgespräche.
Der gesetzliche Anspruch darauf gemäß § 670 BGB lässt sich zwar ausschließen. Sind Fachkräfte jedoch Mangelware, überlegen sich das die Unternehmen zweimal. Bewerbungsgespräche über eine Videokonferenz, beispielsweise per Skype for Business, werden aus diesem Grund vermutlich zukünftig eine immer größere Rolle spielen, v.a. wenn die Entfernungen wie im angesprochenen Fall größer sind.
Daher sollte in erster Linie die Personalabteilung wissen, worauf es bei einem solchen System ankommt.