Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

23. November 2021

3G am Arbeitsplatz: BfDI fordert mehr Datenschutz

Arbeitgeber müssen ab 24. November den 3G-Nachweis kontrollieren. Doch wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus? BfDI fordert Nachbesserung!
Bild: Christian Horz / iStock / Getty Images Plus
4,33 (3)
Beschäftigtendatenschutz
Ab 24. November gilt 3G am Arbeitsplatz: Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, darf ins Büro oder in die Fabrik – und Arbeitgeber müssen den 3G-Nachweis kontrollieren. Sind diese neuen Regelungen mit dem Datenschutz vereinbar? Nachbesserungen fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Bundestag ändert Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) inklusive 3G-Regelung für den Arbeitsplatz beschlossen.

Die Neuerungen treten am 24. November in Kraft.

BfDI ist für 3G

Für die Einführung der 3G-Regel spricht sich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus.

„Der BfDI befürwortet ausdrücklich die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für 3G am Arbeitsplatz“, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

BfDI fordert mehr Datenschutz

Gleichzeitig äußert BfDI Professsor Ulrich Kelber aber auch Kritik: „Die Vorarbeiten der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag sind an einigen Stellen fehlerhaft und verzichten auf datenschutzfreundliche Regelungen.“

Seine Behörde hätte gerne frühzeitig und begleitend beraten. Darauf habe das federführende Ministerium aber leider verzichtet.

Datenschutzrechtliche Fehler vorprogrammiert

Die Folge sei laut BfDI ein „unnötiges Risiko datenschutzrechtlicher Fehler“. Bei Klagen vor Gerichten könne das zu langen Verzögerungen führen und der Pandemiebekämpfung massiv schaden.

Als Fehler nennt Kelber, dass es

  • keine Pseudonymisierungsmaßnahmen und
  • keine Schweigepflicht der kontrollierenden Personen gegenüber dem Arbeitgeber gibt.

Vorschläge für datenschutzfreundliche Kontrolle

Nach Ansicht des BfDI ist auch eine datenschutzfreundliche Kontrolle der 3G-Regelung möglich:

Prüfen und löschen

Laut BfDI reicht es aus, wenn Arbeitgeber

  • die 3G-Daten der Beschäftigten für eine Zutrittskontrolle prüfen und abhaken
  • und diese dann nach Zutritt oder am Ende des jeweiligen Tages löschen.

Keine Daten speichern

Eine personengenaue Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ist für 3G am Arbeitsplatz nicht erforderlich – davon ist der oberste Datenschützer überzeugt.

„Das Gesetz nennt auch keinen Zweck für diese bald sehr große Menge an Daten“, betont er in der Pressemitteilung.

Corona-Warn-App nutzen

Darüber hinaus empfiehlt der BfDI allen, die Corona-Warn-App zu nutzen. Die Neuerung des Infektionsschutzgesetzes zur App begrüßt Kelber uneingeschränkt.

„Es ist klug, die Länder zu ermutigen, endlich die Corona-Warn-App zum Standard für Kontakt-Tracing zu machen“, sagt er. „Das ist schneller, ressourcenschonender und datenschutzfreundlicher als alle Alternativen.“

Datenschutz PRAXIS Hinweisbox

Gefällt Ihnen dieser Beitrag?

Sie wollen mehr leicht verständliche und fundierte Tipps für Ihren Datenschutz-Alltag? Dann holen Sie sich jetzt Ihr Datenschutz-PRAXIS-Abo. Sie erwartet Know-how zu den Kernaufgaben von Datenschutzbeauftragten mit einem engen Bezug zur Praxis. Best-Practice-Beispiele, News, Tipps, Fallbeispiele aus dem Leben bringen Sie immer leicht verständlich weiter.

Auch papierlos erhältlich!

 

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
0 Kommentare
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.