3G am Arbeitsplatz: BfDI fordert mehr Datenschutz

Bundestag ändert Infektionsschutzgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) inklusive 3G-Regelung für den Arbeitsplatz beschlossen.
Die Neuerungen treten am 24. November in Kraft.
BfDI ist für 3G
Für die Einführung der 3G-Regel spricht sich auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit aus.
„Der BfDI befürwortet ausdrücklich die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für 3G am Arbeitsplatz“, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.
BfDI fordert mehr Datenschutz
Gleichzeitig äußert BfDI Professsor Ulrich Kelber aber auch Kritik: „Die Vorarbeiten der Bundesregierung für den Deutschen Bundestag sind an einigen Stellen fehlerhaft und verzichten auf datenschutzfreundliche Regelungen.“
Seine Behörde hätte gerne frühzeitig und begleitend beraten. Darauf habe das federführende Ministerium aber leider verzichtet.
Datenschutzrechtliche Fehler vorprogrammiert
Die Folge sei laut BfDI ein „unnötiges Risiko datenschutzrechtlicher Fehler“. Bei Klagen vor Gerichten könne das zu langen Verzögerungen führen und der Pandemiebekämpfung massiv schaden.
Als Fehler nennt Kelber, dass es
- keine Pseudonymisierungsmaßnahmen und
- keine Schweigepflicht der kontrollierenden Personen gegenüber dem Arbeitgeber gibt.
Vorschläge für datenschutzfreundliche Kontrolle
Nach Ansicht des BfDI ist auch eine datenschutzfreundliche Kontrolle der 3G-Regelung möglich:
Prüfen und löschen
Laut BfDI reicht es aus, wenn Arbeitgeber
- die 3G-Daten der Beschäftigten für eine Zutrittskontrolle prüfen und abhaken
- und diese dann nach Zutritt oder am Ende des jeweiligen Tages löschen.
Keine Daten speichern
Eine personengenaue Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ist für 3G am Arbeitsplatz nicht erforderlich – davon ist der oberste Datenschützer überzeugt.
„Das Gesetz nennt auch keinen Zweck für diese bald sehr große Menge an Daten“, betont er in der Pressemitteilung.
Corona-Warn-App nutzen
Darüber hinaus empfiehlt der BfDI allen, die Corona-Warn-App zu nutzen. Die Neuerung des Infektionsschutzgesetzes zur App begrüßt Kelber uneingeschränkt.
„Es ist klug, die Länder zu ermutigen, endlich die Corona-Warn-App zum Standard für Kontakt-Tracing zu machen“, sagt er. „Das ist schneller, ressourcenschonender und datenschutzfreundlicher als alle Alternativen.“

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Mehr Informationen:
- Beschluss des Bundestages: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw46-de-infektionsschutzgesetz-868566
- Pressemitteilung des BfDI: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/16_3G-am-Arbeitsplatz.html