Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

12. April 2022

Nach der Pandemie: Was passiert mit unseren Daten?

Was passiert nach der Pandemie mit unseren Daten? Das fragen sich im Moment viele Menschen. Dr. Stefan Brink (LfDI BaWü) gibt Antworten.
Bild: cirquedesprit / iStock / Getty Images Plus
3,33 (3)
Wege aus der Corona-Pandemie
Von der Schule bis zum Arbeitsplatz, von der Apotheke bis zum Impfzentrum: Während der Pandemie wurden zum Schutz unserer Gesundheit Bürgerrechte eingeschränkt und Gesundheitsdaten erhoben. Wie finden wir nach der Pandemie zurück zur Freiheit? Was passiert mit unseren Daten? Das fragen sich im Moment viele Menschen – und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI BaWü) gibt Antworten.

In der Pandemie: Einschränkungen schützen das Recht auf Leben

„Die pandemiebedingten Einschränkungen der Bürgerrechte schützen ein hohes Gut der Verfassung – das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“, betont Dr. Stefan Brink in seiner Pressemitteilung vom 8. April 2022.

Deshalb habe seine Behörde „nach Kräften die Pandemiebekämpfung unterstützt“ und auch Einschränkungen von Bürgerrechten – von der Reisefreiheit bis zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung – mitgetragen.

Nach der Pandemie: Eingriffe überprüfen!

Diese „außerordentliche gesellschaftliche und staatliche Herausforderung“ muss laut Brink nach der Pandemie ein Ende finden.

Der Landesbeauftragte und seine Behörde setzen sich deshalb dafür ein, alle „pandemiebedingten Eingriffe auf den Prüfstand zu stellen und auch wieder zurückzunehmen“.

Auf dem Weg zur Freiheit: Daten löschen und nützliche Tools weiterentwickeln

Wer alles auf dem Weg zur Freiheit welche Schritte gehen muss, erläutert der baden-württembergische LfDI in seiner Pressemitteilung – und wird natürlich auch selbst aktiv.

Sensible Daten löschen

Der Landesdatenschutzbeauftragte wird sowohl auf Akteure des Gesundheitswesens als auch auf Unternehmen und öffentliche Stellen zugehen. Denn sie alle haben im Rahmen der Pandemiebekämpfung Daten erhoben und verarbeitet und sollen diese nun rasch löschen oder sperren.

„Erfasste und gespeicherte Daten müssen gelöscht werden, wenn sie für die Pandemiebekämpfung nicht mehr benötigt werden“, betont Dr. Stefan Brink.

Zweckentfremdung verhindern

Die Löschung der Daten ist dem Landesbeauftragten besonders wichtig, „um eine Zweckentfremdung oder gar den Missbrauch dieser sensiblen Daten zu verhindern“. Gesundheitsinformationen – zum Beispiel über die Schwangerschaften oder eine Autoimmunerkrankung von Beschäftigten – dürften nicht zweckwidrig genutzt werden, um „Arbeitsverträge zu beenden oder eine Beförderung zu versagen.“

Datenverarbeitung auf den Prüfstand stellen

Darüber hinaus will Brink auch die vielen Datenverarbeitungstechniken auf den Prüfstand stellen, die im Lauf der Pandemie neu entwickelt wurden – vom Immunisierungsstatus über Kontaktangaben bis zum Nachweis eines Corona-Test-Ergebnisses.

Dafür wird er stichprobenartige Prüfungen bei denen vornehmen, die zur Kontaktdatenerfassung verpflichtet waren oder immer noch sind:

  • privatwirtschaftliche Unternehmen,
  • kommunale Verwaltungen,
  • Akteure des Gesundheitswesens – wie Arztpraxen, Apotheken und Test- und Impfzentren,
  • Bildungseinrichtungen – wie Kindergärten, Schulen und Hochschulen.

Nützliche Tools weiterentwickeln

Gleichzeitig betont der LfDI BaWü, dass er sinnvolle Digitalisierungsprojekte konsequent unterstützen und kritisch begleiten werde.

Schließlich seien in der Pandemie auch nützliche Entwicklungen angestoßen worden. Zum Beispiel

  • die Einführung einer datenschutzkonformen digitalen Bildungsplattform für den Schulbetrieb,
  • Online-Veranstaltungen und Online-Prüfungen an Hochschulen,
  • rechtssichere und praktikable Videokonferenzsysteme für das Homeoffice.

Diese Tools sollen auch aus Sicht des LfDI etabliert und fortentwickelt werden.

Datenschutzkonforme Lösungen unterstützen

„Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig und nützlich Digitalisierung sein kann“, sagt Dr. Stefan Brink. „Wir sollten unbedingt auch nach der Pandemie weiterhin mit Hochdruck die digitale Entwicklung fördern und frühzeitig datenschutzkonforme Lösungen etablieren.“

weka-manager-verarbeitungstaetigkeiten

Verarbeitungsverzeichnis DSGVO-konform führen und nachweisen

In kurzer Zeit erstellen Sie mit der Software „WEKA Manager Verarbeitungstätigkeiten“ eine lückenlose, rechtssichere Dokumentation über alle Verarbeitungstätigkeiten (inkl. 100 Muster-Tätigkeiten & DSFA-Tool)

 

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
1 Kommentar
13. April 2022 | 12:40
M. Graf zu Eulenburg
Mehr anzeigen Weniger anzeigen
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.