Datenschutzverletzungen mit mobiler Forensik erkennen
Verantwortliche müssen Datenschutzverletzungen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Ausnahme: Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Doch woher kann ein Unternehmen wissen, ob ein Unbefugter zum Beispiel ein verlorenes und wiedergefundenes geschäftliches Smartphone in der Zwischenzeit in den Händen hatte? Und was tun, wenn der Verdacht besteht, dass es eine Malware-Attacke auf ein Smartphone gegeben hat, weil die installierte Security-App Alarm geschlagen hat? Dann kann es notwendig sein, dass Experten für mobile Forensik das Smartphone untersuchen, um mögliche Datenpannen aufzudecken.
Bestätigt sich der Verdacht einer Datenschutzverletzung, braucht der Verantwortliche für die Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde unter anderem
- eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten,
- soweit möglich mit Angabe der Kategorien und
- der ungefähren Zahl der betroffenen Personen,
- der betroffenen Kategorien und
- der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze.