Analyse
/ 23. Januar 2019

Löschen oder Vernichten: Was ist der Unterschied?

Müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, stellt sich die Frage: Reicht es aus, die Daten aus der Datenbank zu entfernen, oder sind die Speichermedien, auf denen sich die Daten befinden, zu vernichten? Wie so oft im Datenschutz lautet die Antwort: Es kommt darauf an!

Fragt man Mitarbeiter, wo sie die größten Schwierigkeiten haben, wenn es um den Datenschutz geht, gehört das richtige Löschen von Daten fast immer zu den Antworten.

Die Unklarheiten beginnen damit, warum man überhaupt löschen sollte, wo es doch genug Speicherplatz gibt.

Zudem ist häufig das Argument zu hören, man lösche nicht so gern. Denn vielleicht brauche jemand die Daten später ja noch.

Fragen über Fragen

Ist irgendwann das grundlegende Verständnis vorhanden, warum personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen zu löschen sind, stellt sich die nächste Frage: Wann sind die Daten denn zu löschen?

Ist dieser Punkt geklärt, kommen die nächsten Herausforderungen:

  • Wie genau soll gelöscht werden?
  • Welches Löschverfahren ist das richtige?
  • Lässt sich die Löschfunktion in der Datenbank nutzen?
  • Oder muss nicht vielmehr das komplette Speichermedium mit den Daten physisch vernichtet werden?

Wie können Sie die Fragen zum Löschen oder Vernichten von personenbezogenen Daten bzw. von Datenträgern nun beantworten? Was ist Vernichten im Vergleich zum Löschen eigentlich?

BDSG ergänzt DSGVO-Vorgaben

Die grundlegenden Antworten auf die Fragen zum Löschen personenbezogener Daten liefern die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das (neue) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Das Recht auf Löschen regelt die DSGVO in Artikel 17. Für Deutschland ergänzt das BDSG diesen Artikel in § 35 mit dem „Recht auf Löschung“.

Die Ergänzungen durch das BDSG betreffen insbesondere die Fälle, in denen sich das Löschen personenbezogener Daten ersetzen lässt durch ein…

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