Praxisbericht
/ 22. Juli 2026

Löschen aus Backups – wie lässt sich dieser Spagat meistern?

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Prüfaktion im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) zum Recht auf Löschung abgeschlossen und konkrete Empfehlungen für die Praxis formuliert.

An der Aktion des EDSA beteiligten sich zahlreiche Aufsichtsbehörden in Europa sowie mehrere hundert Unternehmen und Behörden, darunter auch Organisationen in Deutschland. Die Ergebnisse der CEF-Prüfaktion zeigen deutlich: Gerade bei der praktischen Umsetzung von Löschpflichten bestehen weiterhin erhebliche Unsicherheiten und Defizite.

Datenschutzbeauftragte müssen auch in technisch komplexen Bereichen dazu beraten, wie sich datenschutzrechtliche ­Löschanforderungen nachvollziehbar und dokumentiert umsetzen lassen.

Ein besonders herausfordernder Anwendungsfall ist dabei der Umgang mit Datensicherungen: Hier treffen datenschutzrechtliche Löschpflichten auf Systeme, die gerade darauf ausgelegt sind, Daten vor Verlust, Beschädigung oder Sicherheitsvorfällen zu schützen, indem sie eine Wiederherstellung früherer Datenstände ermöglichen sollen.

Dieser Beitrag beleuchtet, welche Anforderungen sich dabei aus der Sicht des Datenschutzes ergeben, in welchen Bereichen typische Herausforderungen liegen und wie eine praxistaugliche Umsetzung der Löschung im Kontext von Backups aussehen kann.

Zweckbindung und technische Realität

Unternehmen und Behörden müssen personenbezogene Daten löschen, sobald der ursprüngliche Zweck entfällt oder eine entsprechende Verpflichtung besteht (z.B. durch die Inanspruchnahme des Rechts auf Löschung). Gleichzeitig verbietet das Datenschutzrecht eine unbegrenzte Speicherung. Diese Grundsätze gelten zunächst systemunabhängig, also auch für Backups.

In der praktischen Auslegung ist jedoch anzuerkennen, dass Sic…

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