Wird es bald Rechtssicherheit für den Datenaustausch mit Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes geben? Äußerst zuversichtlich in dieser Sache zeigt sich Professor Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Er lobt das Ergebnis des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zu Standarddatenschutzklauseln (SDK).
Der Brexit ist vollzogen: Zum Jahreswechsel hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz Vereinigtes Königreich) den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Für Datentransfers dorthin gilt nun eine Übergangsfrist, die vorläufige Rechtssicherheit für vier Monate bietet.