Das Landgericht Berlin erklärte Ende Februar 2021 den Bescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen „wegen eines Verfahrenshindernisses“ für unwirksam – und stellte „aufgrund gravierender Mängel“ das Verfahren ein.
Vorerst kein Millionen-Bußgeld für Deutsche Wohnen

Wie groß Deutsche Wohnen ist:
Die Deutsche Wohnen ist eines der größten börsennotierten Immobilienunternehmen Deutschlands und der größte private Vermieter in Berlin.
Laut Unternehmensprofil auf der Webseite von Deutsche Wohnen umfasst ihr Bestand rund 165.700 Einheiten, davon 162.700 Wohneinheiten und 3.000 Gewerbeeinheiten.
Datenschutzbeauftragte kündigt Beschwerde an
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig – deshalb will Smoltczyk das Bußgeld weiter durchsetzen. Gegenüber der Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel“ kündigte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit an, die Staatsanwaltschaft um eine Beschwerde gegen den Beschluss zu bitten.
Dem IT-News-Portal golem sagte Smoltczyk: „Der derzeitigen Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Berlin liegt die Rechtsauffassung zugrunde, dass Bußgelder gegen Unternehmen nur bei nachweisbarem Verschulden von Leitungspersonen verhängt werden können.“ Das Landgericht setze sich damit in Widerspruch zu den Datenschutzaufsichtsbehörden.
Bußgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro
Im Herbst 2019 hatte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit einen Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen erlassen – das bis dahin höchste Bußgeld in Deutschland wegen Verstößen gegen die DSGVO.
Zahlreiche Verstöße gegen die DSGVO
Das Unternehmen, so die Vorwürfe der Berliner Datenschutzbeauftragten, habe
- alte persönliche Daten von Mietern in einem Archiv gespeichert, ohne dass eine Löschmöglichkeit vorgesehen gewesen sei,
- keine Überprüfung durchgeführt, ob das Speichern der Daten weiterhin zulässig sei.
Pikant ist: Es geht um sensible Daten wie Gehaltsbescheinigungen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuernummer, Krankenversicherungsdaten und Kontoauszüge.
Immobilienriese legte Widerspruch ein
Der Immobilienriese legte Widerspruch gegen den Bußgeld-Bescheid ein. Die Datenschutzbehörde akzeptierte den Widerspruch nicht – und so musste eine Strafkammer des Berliner Landgerichts entscheiden. Geht die Beschwerde ein, folgt eine nächste Runde.
Mehr Informationen:
- Bericht in „Der Tagesspiegel“: https://www.tagesspiegel.de/berlin/14-5-millionen-euro-wegen-datenschutz-deutsche-wohnen-bleibt-von-rekord-bussgeld-verschont/26945322.html
- Bericht auf golem: https://www.golem.de/news/unwirksamer-bescheid-deutsche-wohnen-entgeht-dsgvo-bussgeld-in-millionenhoehe-2102-154456.html
- Unternehmensprofil auf der Webseite von Deutsche Wohnen: https://www.deutsche-wohnen.com/ueber-uns/unternehmen/unternehmensprofil/