Rekordbußgeld: 50 Millionen Euro für Google in Frankreich

In einer Pressemitteilung gibt die französische Datenschutzbehörde „Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés“ (CNIL) bekannt, ein Bußgeld verhängt zu haben. Dieses beträgt 50 Millionen Euro und richtet sich gegen den Internetkonzern Google.
Der Betrag lässt aufhorchen und zeigt, dass die Aufsichtsbehörden mit der DSGVO ein wirkungsvolles Sanktionsmittel an die Hand bekommen haben. Dennoch sind 50 Millionen Euro für den Internetkonzern ein eher überschaubarer Betrag.
Schwere Verstöße festgestellt
Es ist nicht allein die Höhe der Buße, die für Aufmerksamkeit sorgt. Denn die Behörde entschied, den Namen der verantwortlichen Stelle öffentlich zu machen. Das begründet die Behörde mit der Schwere der festgestellten Verstöße.
Die Datenschutzaufsicht stellte zwei Verstöße fest. Zunächst bemängelt sie unzureichende Transparenz. Ihrer Ansicht nach können Nutzer die Informationen, die Google zur Verfügung stellt, nicht leicht finden. Wichtige Angaben wie den Zweck der Datenverarbeitung verteilt das Unternehmen unnötig auf mehrere Dokumente.
Ausmaß der Datenverarbeitung unklar
Auch an deren Inhalt hat die Behörde etwas auszusetzen. Die Beschreibungen seien zu allgemein und ungenau. Damit sei es nicht möglich, das Ausmaß der Datenverarbeitung durch Google zu verstehen.
Und dies wiege schwer, weil das Unternehmen umfangreich Daten sammle. Die DSGVO verpflichte verantwortliche Stellen, „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu informieren“.
Einwilligung der Nutzer unzulässig?
Außerdem hält die CNIL die Einwilligung, die Google von den Nutzern einholt, für unzulässig. Der Konzern informiere nicht ausreichend über die Ziele der Datenverarbeitung.
So sei beispielsweise das Ausspielen personalisierter Werbung voreingestellt. Das ließe sich zwar später in den Einstellungen ändern, aber der Nutzer gebe somit keine eindeutige Zustimmung.
Die Beschwerde gegen Google hatten zwei Bürgerrechtsorganisationen unabhängig voneinander eingereicht: „La Quadrature du Net“ (LQDN) aus Frankreich und NOYB unter Führung des bekannten Datenschutzaktivisten Max Schrems aus Österreich.