Praxisbericht
/ 23. Januar 2026

Ob der Parkplatzgeneral immer so genau ist?

Kundentermin vor Ort. Bei der Terminvereinbarung frage ich höflich, wo ich parken darf. „Nehmen Sie ruhig unseren Allerheiligsten-Parkplatz. Der ist eigentlich der Geschäftsleitung vorbehalten. Ich habe als Qualitätsmanagementbeauftragter den Platz 13 – parken Sie dort, ich weiche aus.“ Vor Ort kam jedoch alles anders.

Was ich nämlich nicht eingeplant hatte, war der gestrenge Parkplatzgeneral, der sich später als Facility Manager entpuppte. Kaum steht mein Auto auf Platz 13, da fegt ein Wirbelwind im blauen Anton heran, wild gestikulierend: „Was erlauben Sie sich, HIER zu parken?“

Es folgt eine Schimpftirade, so kräftig gewürzt, dass mir die Worte fehlen. Das will bei mir etwas heißen. Eine Erklärung? Keine Chance. Der Parkplatzgeneral lässt mich nicht zu Wort kommen. Also steige ich wieder ein und parke weit draußen auf dem nächsten freien Parkplatz.

Doch der Tag ist noch lang. Bei der späteren Begehung werden wir sehen, ob der Herr Parkplatzgeneral beim Datenschutz ebenso genau ist wie beim Parkplatz 13.

Prüfung in der Hausmeisterei

Bei der Hausmeisterei gibt es tatsächlich einiges zu prüfen: Schlüsselverwaltung, Werkzeuge analog und digital, Gebäudetechnik, Alarmanlage, Feuerlöscher, Fuhrpark – alles erfreulich gut organisiert, tatsächlich so präzise wie er zuvor bei meinem Parkversuch war. Natürlich erkennt er mich wieder und bemüht sich sichtbar, die Atmosphäre zu entspannen.

Wo steckt der ­Generalschlüssel?

Fast alles ist gut. Bis auf einen Generalschlüssel, der partout nicht auffindbar ist. „Wo könnte der denn sein?“, frage ich nach. In diesem Moment erscheint der Qualitätsmanagementbeauftragte und fragt, warum ich nicht auf Platz 13 parke. Ohne Worte deute ich auf den Parkplatzgeneral – und der wird noch freundlicher.

Der vermisste Generalschlüssel findet sich schließlich beim Fuhrpark – versehentlich abgelegt zwischen den Fahrzeugschlüsseln. Fehler passieren eben. U…

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