Praxisbericht
/ 17. Juli 2025

Die ersten zehn Minuten einer Datenschutzbegehung

Noch bevor es ins Firmengebäude geht, stolpern viele Datenschutz­beauftragte (DSB) über die ersten Datenschutzmängel. Oft reichen ­wenige Minuten aus, um typische Schwachstellen zu erkennen – im Außenbereich, am Eingang oder im Empfangsbereich. Die ersten zehn Minuten einer Begehung offenbaren meist mehr als gedacht.

Pünktlich um 09:00 Uhr fährt man zur Datenschutzbegehung. Auf dem Firmenparkplatz angekommen, sticht bereits die erste Schwachstelle ins Auge: Die Stellplätze sind mit personalisierten Kennzeichen-Schildern versehen. Neben den Kfz-Kennzeichen befinden sich darauf auch die Namen der jeweiligen Mitarbeiter. Auf den ersten Blick erscheint dies praktisch. Doch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist diese Praxis problematisch. Personenbezogene Daten sind somit ohne ersichtlichen Zweck öffentlich zugänglich – ein Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung.

Eine datenschutzkonforme Lösung könnte darin bestehen, die Namensnennung durch neutrale Personalnummern oder fiktive Namen zu ersetzen. Alternativ lassen sich die Informationen ausschließlich intern kommunizieren – beispielsweise in Form eines Parkplatzplans.

09:03 Uhr – Begutachtung des Außenbereichs

Ein paar Meter von der Eingangstür entfernt steht eine große, graue, mit der Aufschrift „Datenschutz“ gekennzeichnete Tonne. Der Deckel steht halb offen, die Tonne ist unverschlossen.

Die obersten Papiere ragen bereits heraus. Ein kurzer Blick zeigt lose Dokumente. Darauf sind Kundennamen, interne Notizen und Rechnungen mit Adressen zu sehen. Besonders kritisch: Die Tonne steht in einem öffentlich zugänglichen Bereich. Nicht nur Mitarbeiter, sondern auch Lieferanten, Besucher oder Passanten könnten ungehindert an die Inhalte gelangen.

Auch Witterungseinflüsse sind nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel könnte ein plötzlicher Windstoß Dokumente aus der Tonne wehen und verstreuen.

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