Praxisbericht
/ 02. September 2026

Datenschutzverstoß durch die Hecke

Datenschutzbeauftragte freuen sich, wenn man sie frühzeitig einbindet. So auch ich, als bei einem Kunden ein neuer Bürotrakt in Planung war und ich schon in der Planungsphase aus Datenschutzsicht Stellung nehmen durfte.

Als dann der Rohbau stand und die Glasfronten eingebaut waren, machten wir eine Begehung. Außen. Es war März.

Mit dabei waren der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) und der Architekt. Ein echter Künstler. Das meine ich nicht abwertend. Nur eben auch nicht risikoorientiert.

Schon beim Blick auf die Außenhaut war klar: sehr viel Glas. Schönes Glas. Mit sehr viel Einblick von außen. Auf Bildschirme, Flipcharts, Unterlagen und alles, was in beleuchteten Räumen bei Dunkelheit plötzlich erstaunlich gut zu lesen ist.

Die passende Hecke zum Design

Ich schlug Sichtschutzfolien vor. Als hätte ich in ein Wespennest gestochen: Der Architekt war entsetzt. „Völlig unmöglich! Das zerstört das ganze Design.“

„Welche Idee hätten Sie denn, um Einblicke von außen zu verhindern?“ Er dachte kurz nach. Dann hellte sich sein Gesicht auf. „Eine Hecke! Das wäre eine hervorragende Lösung. Passt perfekt zum Design.“

Mein Hinweis, dass eine Hecke im März überzeugt, im Herbst und Winter aber möglicherweise weniger Blickschutz bietet, ging im kreativen Aufbruch unter. Der Architekt hatte seine Lösung gefunden. Der QMB schüttelte nur den Kopf.

Man pflanzte die Hecke. Natürlich eine Buchenhecke. Schön, ordentlich geplant, architektonisch verträglich. Nur mit einer Schwäche: Im Herbst verliert sie ihre Blätter.

„Unser Blickschutz ist weg!“

Der Anruf kam im November. Am Telefon war ein Datenschutzkoordinator aus genau diesem Bürotrakt. „Unser Blickschutz ist weg. Nicht nur abends, wenn wir das Licht anmachen, kann man von außen Bildschirme, Flipcharts und Unterlagen erkennen. Können Sie ma…

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