Die juristischen Auseinandersetzungen um die Fanpages auf Facebook haben ein besonderes Konstrukt in das Bewusstsein verantwortlicher Stellen gerückt: die gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes, wie sie der EuGH festgestellt hatte. Eine neue Mustervereinbarung will nun Transparenz schaffen.
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) haben vor einiger Zeit nicht nur die viel beachtete „Hambacher Erklärung“ zur künstlichen Intelligenz herausgeben. Entstanden ist auch eine Orientierungshilfe zum Schutz der Nutzer-Zugänge für alle Anbieter von Online-Diensten.
Damit Betroffene ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) wahrnehmen können, benötigen sie aussagekräftige Informationen darüber, dass und wie Verantwortliche ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Deshalb sieht die DSGVO mehrere Informationspflichten für Verantwortliche vor.
Personenbezogene Daten sicher zu löschen, ist Teil der Datensicherheit und der Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Neben den technischen Löschverfahren sind organisatorische Prozesse wichtig. Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte müssen dabei die Verpflichtung, Daten zu löschen, genauso betrachten wie die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Windows 10 überträgt Informationen über den Computer und dessen Nutzung an Microsoft. Das ist bekannt und auch bereits häufiger von Datenschützern kritisiert worden. Auf einer Konferenz haben Experten gezeigt, wie das System funktioniert und wie es sich deaktivieren lässt.
Ein neues Kurzpapier der Datenschutzkonferenz (DSK) dokumentiert die Auffassung der Behörden, wie Verantwortliche die Einwilligung, sofern sie für eine Datenverarbeitung erforderlich ist, in der Praxis anwenden sollten.
Jedes Unternehmen verarbeitet und speichert regelmäßig personenbezogene Daten der Mitarbeiter. Darunter sind teilweise sehr sensible Informationen. Rund um den Beschäftigtendatenschutz legt der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg nun eine Neuauflage seines Praxisratgebers vor.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht eine „Bayerische Blacklist“ zur Datenschutz-Folgenabschätzung mit umfangreichem Begleitmaterial.
Es klaffen mitunter größere Lücken zwischen der gesetzlichen Anforderung, im Datenschutz zu unterrichten, und der betrieblichen Realität von Datenschutz-Schulungen. In einer Kurzumfrage haben wir die Leser des Datenschutz-PRAXIS-Newsletters zu diesem Thema befragt und viele Antworten erhalten. Die Ergebnisse stellen wir Ihnen kurz vor.
Im Rahmen von Schulungen werden die Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der DSGVO immer darauf hingewiesen, dass das Gesetz bei Behörden, Unternehmen und Vereinen Anwendung findet. Unter Umständen können aber auch Privatpersonen gegen den Datenschutz verstoßen und eine Geldbuße auferlegt bekommen.