Wie Sie Videos datenschutzfreundlich in Ihre Webseite einbinden
Vorsicht bei direkter Einbindung von Videos
Videos werden „häufig auf großen Plattformen hochgeladen und in eine unternehmens- oder behördeneigene Webseite oder eine Vereinswebseite eingebunden“, erklärt der baden-württembergische LfDI Dr. Stefan Brink in einer Pressemitteilung.
Dieses Verfahren sei technisch einfach und schnell erledigt, aber „datenschutzrechtlich (…) nicht ohne Fallstricke.“ Denn „in der Regel (werden dabei) personenbezogene Daten“ – wie die IP-Adresse der Webseiten-Besucher – „übermittelt“.
Videos selbst hosten
Der wichtigste Tipp, den der Datenschützer in seiner Handreichung „Einbindung von Videos in eigene Webseiten“ gibt, ist deshalb: „Videos selbst hosten“.
Zwar brauche es dafür mehr Speicherplatz und genügend Bandbreite, aber es sei die „wichtigste datenschutzfreundliche Alternative“. Diese stellt sicher, „dass keine problematische Übermittlung personenbezogener Daten an Drittanbieter stattfindet.“
PeerTube nutzen
Wer Videos nicht selbst hosten will, sollte laut LfDI BaWü die Plattform PeerTube als „nichtkommerzielle, datenschutzkonforme Alternative zu den gängigen Plattformen“ nutzen.
Auf Zwei-Klick-Lösung setzen
Wer auch fremde Videos von kommerziellen Videoplattformen oder von Webseiten Dritter auf seiner eigenen Internetpräsenz nutzen will, muss noch mehr beachten.
In der Handreichung rät Dr. Stefan Brink zur Zwei-Klick-Lösung in folgender Variante: „Es sollte zunächst eine Vorschau mit einem Hinweis auf die nun folgenden externen Inhalte angezeigt werden. Dieser Hinweis sollte (…) verständlich machen, dass beim Abspielen des eingebetteten Videos beispielsweise der Plattformbetreiber die Information, wer welche Webseite gerade aufgerufen hat, erhält und eine Verknüpfung mit bereits vorhandenen Daten möglich ist.“
TTDSG beachten
Zusätzlich müssen Webseitenbetreiber immer auch die Vorgaben aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) prüfen und beachten.
Hier empfiehlt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg einen Blick in die FAQ zu „Cookies und Tracking“ auf der Webseite seiner Behörde.
Datenschutz bei Video-Inhalten einhalten
Der letzte Rat des Datenschützers bezieht sich auf die Inhalte der Videos: „Sofern (…) nicht nur Gebäude oder Naturaufnahmen, sondern auch Personen zu sehen und hören sind, ist auch eine datenschutzrechtliche Prüfung in Bezug auf diese Inhalte vorzunehmen.“
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Mehr Informationen:
- Pressemitteilung des LfDI BaWü am 7. November 2022: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/handreichung-einbindung-videos-eigene-webseiten/
- Handreichung „Einbindung von Videos in eigene Webseiten“ des LfDI BaWü: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/videos-einbinden/
- FAQ zu „Cookies und Tracking“ auf der Webseite des LfDI BaWü: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/faq-zu-cookies-und-tracking-2/