Warum Schulen Threema nutzen sollten

„Schülerinnen und Schüler dürfen auch in Ausnahmesituationen wie der jetzigen nicht datenschutzwidrigen und gefährdenden digitalen Hilfsmitteln ausgesetzt werden“, mahnt der baden-württembergische LfDI Dr. Stefan Brink.
Gute Entscheidung für Threema
Umso nachdrücklicher begrüßt er, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg sich entschlossen hat, allen Lehrkräften des Landes den Sofortnachrichten-Dienst Threema Work zur dienstlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
„Mit diesem Schritt wird demonstriert, dass es einen Kompromiss zwischen der kurzfristigen Bereitstellung digitaler Lösungen in Krisenzeiten und dem Schutz der Daten aller Beteiligten gibt“, betont Brink.
Was ist Threema Work?
Threema Work ist ein Instant-Messaging-Dienst für Unternehmen und Organisationen. Das Schweizer Unternehmen Threema bietet ihn an und garantiert:
– klare Trennung zwischen privater und geschäftlicher Kommunikation,
– Höchstmaß an Sicherheit,
– Konformität mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Europäische statt amerikanische Lösung
Auch nach Ansicht des LfDI BW funktioniert Threema datenschutzkonform und ist zuverlässig und nutzerfreundlich – anders als der weit verbreitete US-Messenger WhatsApp.
„Wenn man möchte, kann man den marktbeherrschenden US-Anbietern bessere europäische Lösungen entgegensetzen. Deren Vorteil besteht gerade darin, dass sie unsere Werte wie den Datenschutz aktiv unterstützen“, argumentiert Brink.
Einführung einer digitalen Bildungsplattform
Dr. Stefan Brink berät das Kultusministerium schon seit 2019 bei der Einführung einer datenschutzkonformen digitalen Bildungsplattform.
Seit Corona ist das Thema wichtiger denn je. „Mit großem Engagement und Kreativität reagierten Lehrerinnen und Lehrer und bezogen Videokonferenzportale, Sofortnachrichten-Dienste und interaktive Lernplattformen in den Unterricht ein“, lobt der baden-württembergische LfDI.
„Allerdings blieben dabei notwendige datenschutzrechtliche Prüfungen und Maßnahmen häufig auf der Strecke.“
Datenpanne mit Zoom
Als Beispiel für nennt der LfDI BW einen aktuellen Fall an einer Freiburger Schule: Während einer Video-Schulstunde via Zoom wurden pornografische Bilder eingespielt.
Das Videokonferenz-Tool aus den USA steht immer wieder wegen schwerer Sicherheits- und Datenschutz-Probleme in der Kritik.
„Ob bekannte Sicherheitslücken, bei denen Angreifer das ganze Computersystem übernehmen konnten, mittlerweile vollständig behoben wurden, ist derzeit nicht klar“, sagt Brink.
„Eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht ist damit nicht möglich.“
Unterstützung für Schulen
Schulen sind – nach Einschätzung von Dr. Stefan Brink – auf Anleitung und Unterstützung angewiesen und müssen bei der schwierigen Frage nach datenschutzkonformen Diensten noch besser unterstützt werden.
„Vor Ort besteht erhebliche Unsicherheit, was geht und was nicht“, sagt er. „Experimentierfreude kann den fachkundigen Umgang mit neuen Kommunikationsmitteln nicht ersetzen.“
Praxisgerecht und datenschutzkonform
Der LfDI Baden-Württemberg fordert daher alle Schulen und Lehrkräfte auf, die vom Land kostenlos zur Verfügung gestellten datenschutzfreundlichen digitalen Angebote zu nutzen:
- den Intsant-Messaging-Dienst Threema Work für Chats zwischen Lehrern sowie Lehrern und Schülern,
- die Lernplattform Moodle und das Videokonferenzsystem BigBlueButton für Online-Lernen.
Mehr Infos:
Die Pressemitteilung als PDF-Datei zum Download finden Sie hier:
Weitere Datenschutz-Praxis-News zum Thema finden Sie hier:
- Datenschutz an Schulen in Baden-Württemberg: https://www.datenschutz-praxis.de/fachnews/baden-wuerttemberg-lfdi-unterstuetzt-schulen/
- Datenschutz bei Videokonferenz-Systemen: https://www.datenschutz-praxis.de/fachnews/tipps-zu-datenschutzkonformen-videokonferenz-systemen/