Von Pandemie bis Brexit: BfDI stellt Tätigkeitsbericht vor

Am 25. März 2021 überreichte BfDI Professor Ulrich Kelber den 29. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an Dr. Wolfgang Schäuble, den Präsidenten des Deutschen Bundestages.
Beherrschendes Thema war die Pandemie – aber auch der Brexit, die Digitalisierung des Gesundheitswesens oder die Neuordnung der Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst beschäftigten die Behörde.
Fast 8.000 Beschwerden und mehr als 10.000 gemeldete Datenschutzverstöße
Im Jahr 2020
- gingen 878 Beschwerden und Anfragen von Bürgern beim BfDI ein,
- meldeten Finanzämter, Jobcenter, Telekommunikationsunternehmen und andere Dienstleister dem BfDI insgesamt 10.024 Datenschutzverstöße,
- gab der BfDI 423 Stellungnahmen und Beratungen bei Rechtssetzungsvorhaben ab.
Lob für Corona-Warn-App & SORMAS
Corona-Warn-App
Der BfDI lobt in seinem Tätigkeitsbericht die Corona-Warn-App der Bundesregierung: „Als Contact-Tracing-App ermöglicht sie die datenschutzfreundliche Erfassung von möglicherweise infektionsrelevanten Begegnungen zwischen Nutzenden der App unter Verwendung des Bluetooth-Standards.“
Gemessen an den Downloadzahlen sei sie aktuell die erfolgreichste App in der Europäischen Union auf freiwilliger Basis. „Trotzdem besteht Potenzial für eine Weiterentwicklung. Ideen wie eine Clustererkennung sind sinnvoll und möglich“, betont Professor Kelber in einer Anlage zur Pressemitteilung.
SORMAS
Auch die Software SORMAS – das Kürzel steht für Surveillance Outbreak Response Management und Analysis System – beurteilt der BfDI positiv. Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) hat das Tool zur Erfassung der Fälle und Kontaktpersonen entwickelt, und das Bundesministerium für Gesundheit stellt sie den Gesundheitsämtern kostenfrei zur Verfügung. Als Hoster ist das Informationstechnikzentrum des Bundes aktiv. Dafür kommt Lob vom obersten Datenschützer, da das Vorgehen etwaige Bedenken an einer Datenhaltung durch Privatunternehmen ausräume.
Kritik an Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Kritik äußert der BfDI an den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aufgrund der Pandemie-Lage. „Dabei wurde durch die Ausweitung sowohl der Gründe als auch des Umfangs von Meldepflichten für Erkrankungen und Krankheitserreger erheblich in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen“, schreibt er. „Transparente Begründungen und eine Auseinandersetzung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen wären nötig gewesen, fehlten jedoch immer wieder.“
Oft habe er nur wenige Stunden Zeit für seine fachliche Stellungnahme gehabt. „Diese extrem kurzen Fristen erschwerten die sachgerechte Bearbeitung“, betont Professor Kelber. Als Beispiele nennt er
- Vorschläge zur Datenverarbeitung durch Beförderungsunternehmen und Bundespolizei im Zusammenhang mit der Einreise zu Beginn der Pandemie,
- Ideen zur Einführung eines Immunitätspasses im April 2020,
- Pläne für die Datenübermittlung zu Impfungen und digitale Anmeldungen bei der Einreise aus Risikogebieten im Oktober 2020.
„Alle Hände voll zu tun“ mit weiteren Themen
Darüber hinaus widmete sich die Behörde neben der Pandemie vielen weiteren Themen und Aufgaben. „Während uns Corona täglich neue Herausforderungen beschert, bleibt der Rest der Welt aber nicht stehen. Selbst ohne die Pandemie hätte meine Behörde alle Hände voll zu tun gehabt“, heißt es in der Pressemitteilung des BfDI.
Themen waren zum Beispiel
- der Brexit und die Neuregelung des Datenaustausches mit Großbritannien,
- die Umsetzung der Schrems II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und die Auswirkungen auf internationale Datenübermittlungen an Drittländer,
- die Digitalisierung des Gesundheitswesens und das neue Patientendaten-Schutz-Gesetz,
- die Neuordnung der Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst.
Erster gemeinsamer Bericht
Neu in diesem Jahr ist, dass der Tätigkeitsbericht die beiden Themen Datenschutz und Informationsfreiheit gemeinsam beleuchtet. Diese Kopplung habe – so Kelber – bereits zu erfreulichen Ergebnissen geführt – beispielsweise bei seinen Kontrollen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundeszentrale für Politische Bildung und beim Technischen Hilfswerk.
Mehr Informationen:
- Tätigkeitsbericht als PDF-Datei: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/29TB_20.pdf?__blob=publicationFile&v=5