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08. April 2021

Vom Kinobesuch bis zum Impfnachweis: DSK fordert klare gesetzliche Regelungen

Datenschutzkonferenz zu Impfnachweisen
Bild: iStock.com / Firn
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Corona
Wer darf ins Kino, Museum oder Restaurant gehen? Wie sollen wir eine Impfung oder ein negatives Testergebnis nachweisen? In der Diskussion über Öffnungsschritte in Zeiten der Pandemie gibt es viele Fragen – und die DSK fordert klare gesetzliche Regelungen.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) „fordert den Gesetzgeber mit ihrer heutigen Entschließung auf, schnellstmöglich zu handeln und eine gesetzliche Grundlage zu schaffen“, heißt es in einer Pressemitteilung der DSK vom 31. März 2021 über „gesetzliche Regelungen zur Verarbeitung pandemiebezogener Gesundheitsdaten durch die Privatwirtschaft“.

Kinobesuch: DSK hält luca-App für praxistaugliche Lösung

Das bekannteste privatwirtschaftliche Angebot zur Verarbeitung von Kontaktdaten ist die App „luca“. Das Unternehmen culture4life GmbH hat diese digitale Lösung entwickelt, damit jeder möglichst schnell und datenschutzkonform seine Kontakte nachverfolgen und die Gesundheitsämter entlasten kann.

Bundesweit einheitliche Regelungen schaffen!

Die DSK weist in ihrer Stellungnahme vom 26. März 2021 ausdrücklich darauf hin, dass bislang klare gesetzliche Regelungen für eine datensparsame digitale Infektionsnachverfolgung fehlen. „Hierfür sollten bundeseinheitliche normenklare Vorgaben zur digitalen Kontaktnachverfolgung geschaffen werden“, fordert die DSK.

luca-App bietet viele Vorteile

Die luca-App selbst kann laut Einschätzung der DSK auch im Hinblick auf den Datenschutz zu positiven Effekten führen:

  • Die digitale Erhebung und Speicherung der Daten ist – bei entsprechender Verschlüsselung und sicherem Schlüsselmanagement – deutlich sicherer als Papierformulare.
  • Eine automatisierte, fristgemäße und datenschutzkonforme Datenlöschung ist sichergestellt.
  • Betroffene Personen lassen sich unverzüglich per App unterrichten, sobald ein Infektionsrisiko bekannt wird.

Einige Anpassungen sind nötig

Die DSK weist allerdings auch darauf hin, dass

  • die Gewährung von Betroffenenrechten transparent und eindeutig geregelt sein muss,
  • die Teilnahme an einer digitalen Erhebung nur freiwillig erfolgen darf,
  • die Kontakt- und Anwesenheitsdaten ausschließlich für die Kontaktnachverfolgung verwendet werden dürfen und
  • eine dezentrale Speicherung aller gesammelten Daten prinzipiell besser ist als die Speicherung an einer zentralen Stelle.

Hier muss die culture4life GmbH nach Meinung der DSK noch einige Anpassungen vornehmen, um den Schutz der teilnehmenden Personen weiter zu erhöhen.

Impfnachweis: DSK fordert klare gesetzliche Regelungen

Auch für den Nachweis

  • einer erfolgten Impfung,
  • einer überstandenen Infektion oder
  • eines negativen Testergebnisses

gibt es etliche privatwirtschaftliche Angebote.

Strenge Vorgaben der DSGVO beachten

Die DSK fordert in ihrer Pressemitteilung vom 31. März 2021 auch hier den Gesetzgeber auf, eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen, die „den strengen Vorgaben des Artikels 9 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten genügt“.

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu privatwirtschaftlichen Zwecken – vom Impfstatus einer Person bis zum Ergebnis eines Coronatests oder dem Nachweis einer überstandenen Infektion – stehe unter dem besonders strengen Schutz der DSGVO und dürfe nur unter eng zu verstehenden Ausnahmen verarbeitet werden.

Zeitlich befristete gesetzliche Regelung

Die DSK setzt sich deshalb für eine zeitlich befristete gesetzlichen Regelung ein, um Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und eine einheitliche Lösung zu erreichen.

„Hierin ist klar und transparent zu regeln, wer, von wem und unter welchen Voraussetzungen Impfdaten, Testergebnisse, Nachweise zu einer überstandenen Infektion und andere Gesundheitsdaten im privatwirtschaftlichen Kontext nutzen darf“, macht die DSK klar. Sie fordert den Gesetzgeber auf, kurzfristig ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren in die Wege zu leiten.

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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