Videokonferenz-Dienste – darauf achten die Aufsichtsbehörden

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch COVID-19 haben zahlreiche Unternehmen und Behörden Videokonferenz-Dienste eingeführt. So können sie die interne und externe Kommunikation weiterführen.
Es ist davon auszugehen, dass zumindest einige Verantwortliche die Prüfung, ob sich diese Dienste auch datenschutzkonform einsetzen lassen, vernachlässigt haben.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben dies zum Anlass genommen, Hinweise zu den Anforderungen an den Einsatz von Videokonferenz-Diensten zu veröffentlichen.