Verfahren zur Pseudonymisierung personenbezogener Daten: Trusted Third Party
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Bild: ENISA
Wenn Datenverwalter die Pseudonyme liefern
Mit der Pseudonymisierung tun sich viele Unternehmen immer noch schwer. Eine Trusted Third Party als Datenverwalter könnte hier Abhilfe schaffen, setzt aber eine genaue Prüfung durch den Verantwortlichen voraus. Die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA gibt Hinweise dazu.
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