Verbot für Tübingen: keine Liste „auffälliger“ Asylbewerber
Eineinhalb Jahre dauerte der Streit – nun hat Dr. Stefan Brink, LfDI von Baden-Württemberg, eine förmliche Untersagungsverfügung an die Stadt Tübingen geschickt: Die Stadt Tübingen darf keine Liste „auffälliger“ Asylbewerber führen.
Kein Verständnis dafür hat der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Die Grünen). Er hält die Anordnung „rechtlich für falsch und sachlich für absurd.“
Rechtswidrige Listen
Seit Jahren sammelt die Tübinger Stadtverwaltung Informationen der Polizei über Straftaten von Migranten – und stellt städtischen Behörden eine „Liste auffälliger Asylbewerber“ zur Verfügung.
Die Stadt Tübingen nennt das einen „strukturierten Datenaustausch“ und möchte damit städtische Bedienstete vor Übergriffen dieses Personenkreises schützen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg bezeichnet diese Praxis als rechtswidrig.
Denn die Aufnahme in die intern geführte Liste erfolge auf einen bloßen Verdacht hin – ohne dass die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sich mit dem Vorwurf befasst und diesen in einem rechtsstaatlichen Verfahren bestätigt habe.
Angriff auf die Rechte ausländischer Mitbürger
„Diese von der Polizei übermittelten Daten unterliegen einer strengen gesetzlichen Zweckbindung. Sie dürfen ausschließlich für ausländerrechtlichen Maßnahmen verwendet werden – und nicht für andere Zwecke der Verwaltung“, betont Dr. Stefan Brink.
Die Tübinger Praxis habe mit dem ursprünglichen ausländerrechtlichen Zweck jedoch nichts mehr zu tun. Die „Gefährderlisten“ seien ein Angriff auf die Rechte ausländischer Mitbürger.
Mühsame Klärung
„Die Klärung dieser datenschutzrechtlichen Frage gestaltete sich äußerst mühsam“, bedauert der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Brink.
Selten habe er in seiner Kontrollpraxis einen solchen Unwillen einer Behörde festgestellt, seine Anfragen umfassend zu beantworten. Angeforderte Unterlagen seien erst nach Monaten herausgegeben worden. „Teilweise fehlen zugesagte Akten bis heute“, so Brink.
Erste datenschutzrechtliche Anordnung gegen Kommune
Erstmals machte der LfDI BW – nach über zwei Jahren der Geltung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – von seiner Befugnis Gebrauch, rechtswidrige Datenverarbeitungen einer Kommune zu untersagen.
„Ich gehe davon aus, dass sich die Stadt nun an Recht und Gesetz hält“, betont der LfDI BaWü.
Kritischer Oberbürgermeister
Der Anordnung nachkommen will der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer zwar schon, er hält sie aber „rechtlich für falsch und sachlich für absurd“. Das sagte er der Wochenzeitschrift DIE ZEIT und betonte, es sei „unverantwortlich, Beschäftigte nichtsahnend mit einem Messerstecher in einen Raum zu setzen“.
Seiner Meinung nach gehe die Entscheidung an der Realität vorbei und mache Datenschutz in diesem Fall zu Täterschutz.
Mehr Informationen:
- Pressemitteilung des LfDI BW las PDF-Datei: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/10/20201006_PM-Anordnung-Tuebingen.pdf
- ZEIT-Artikel mit der Stellungnahme des Tübinger Oberbürgermeisters: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-10/datenschutz-tuebingen-liste-asylbewerber-verboten-stefan-brink