Umfassende Berichtigung der DSGVO

Die EU hat inzwischen nicht weniger als 24 offizieller Amtssprachen (siehe die Auflistung unter http://ogy.de/wiki-Amtssprachen-EU). Alle Rechtsakte – und damit auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – sind in sämtlichen 24 Amtssprachen offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Wer dafür ein praktisches Beispiel sehen will, sollte die DSGVO einmal hier im EU-Amtsblatt aufrufen: http://ogy.de/DSGVO-Amtsblatt. In der Querspalte „Verfügbare Sprachen und Formate“ lassen sich alle Sprachfassungen direkt anklicken.
Gleicher Rang aller 24 Amtssprachen
Sämtliche Sprachfassungen sind rechtlich gleichwertig. Dies bedeutet: Keine Amtssprache hat irgendeinen Vorrang vor den anderen Amtssprachen.