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15. Mai 2018

Umfassende Berichtigung der DSGVO

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Umfassende Berichtigung der DSGVO
Bild: iStock.com / Lamaip
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Knapp vor dem 25. Mai 2018
„Nicht ernsthaft, oder?“ So lautete ein noch halbwegs freundlicher Kommentar zu einem Dokument, das alle Sprachfassungen der DSGVO umfassend korrigiert. Und dies wenige Tage, bevor die DSGVO ab 25. Mai 2018 allgemein gilt. Geht so etwas überhaupt? Und welche praktischen Schwierigkeiten ergeben sich daraus?

Die EU hat inzwischen nicht weniger als 24 offizieller Amtssprachen (siehe die Auflistung unter http://ogy.de/wiki-Amtssprachen-EU). Alle Rechtsakte – und damit auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – sind in sämtlichen 24 Amtssprachen offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Wer dafür ein praktisches Beispiel sehen will, sollte die DSGVO einmal hier im EU-Amtsblatt aufrufen: http://ogy.de/DSGVO-Amtsblatt. In der Querspalte „Verfügbare Sprachen und Formate“ lassen sich alle Sprachfassungen direkt anklicken.

Gleicher Rang aller 24 Amtssprachen

Sämtliche Sprachfassungen sind rechtlich gleichwertig. Dies bedeutet: Keine Amtssprache hat irgendeinen Vorrang vor den anderen Amtssprachen.

Es ist also ein bloßes Gerücht, wenn manchmal sogar Fachbuchautoren behaupten, die englische Fassung sei „die maßgebliche“. Das ist schlicht falsch.

Korrektur fehlerhafter Formulierungen

Diese Situation führt zu einem handfesten praktischen Problem: Es gibt niemanden, der alle 24 Amtssprachen beherrscht.

Deshalb kann nur eine größere Zahl von Übersetzern dafür sorgen, dass alle Sprachfassungen möglichst genau inhaltlich übereinstimmen. Fehler sind dabei unvermeidlich, Berichtigungen von Fehlern ebenso.

Verfahrensregelungen von 1975

Um solche Korrekturen zu bewältigen, gibt es bereits seit Jahrzehnten ein offizielles Verfahren mit mehreren genau festgelegten Abläufen für unterschiedliche Situationen. Es ist in einem Dokument aus dem Jahr 1975 geregelt, das im Internet so gut wie nicht greifbar ist. Sie finden seinen Text hier: https://www.datenschutz-praxis.de/praxishilfe…

Dr. Eugen Ehmann
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Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen & Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 den Datenschutz-Kongress IDACON
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