Tätigkeitsbericht Rheinland-Pfalz: Freiheitsschutz in Zeiten der Pandemie

Datenschutz unter dem Zeichen der Pandemie
Am 8. September überreichte Prof. Dr. Dieter Kugelmann den aktuellen „Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2021“ in Rheinland-Pfalz an den Landtagspräsidenten Hendrik Hering. Die Publikation umfasst 52 Seiten, stellt zunächst Zahlen und Fakten vor und erläutert dann einzelne Fragen ausführlich in den Sachkapiteln.
Gleich im Vorwort macht der rheinland-pfälzische LfDI klar: „Auch dieser Jahresbericht (…) steht unter dem Zeichen der Pandemie. (…) Erneut stellten sich hohe Anforderungen an die Einsatzbereitschaft und Flexibilität der Mitarbeitenden.“
Datenschutz sichert grundrechtskonforme Digitalisierung
Die Mitarbeiter seiner Behörde – das betont Professor Kugelmann in einer Pressemitteilung – haben diese Herausforderung „vorbildlich bewältigt“ und gezeigt, dass „der Datenschutz einen konstruktiven Beitrag zu einer modernen und grundrechtskonformen Digitalisierung gerade auch in Krisenzeiten leisten kann.“
In einer digitalen Gesellschaft sei das Vertrauen in rechtmäßige und angemessene Datenverarbeitungen eine wesentliche Grundlage für das Vertrauen in staatliches Handeln insgesamt. „Für mich und meine Behörde ist es eine zentrale Aufgabe, zu den Rahmenbedingungen für die dauerhafte Erhaltung dieses Vertrauens einen Beitrag zu leisten“, so der LfDI RLP.
Beschäftigtendatenschutz stand besonders im Fokus
Eines der vordringlichsten Probleme während der Pandemie war laut dem Tätigkeitsbericht des LfDI Rheinland-Pfalz der Beschäftigtendatenschutz.
3G am Arbeitsplatz
Vor allem die Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz im November 2021 warf dabei viele datenschutzrechtlichen Fragen auf. „Während zuvor eine Abfrage des Impfstatus nur in wenigen besonders gefährdeten Einrichtungen zulässig war, galt ab diesem Zeitpunkt flächendeckend, (…) dass nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen die Arbeitsstätte betreten dürfen“, erinnert der Bericht auf Seite 28. Der LfDI beriet in dieser Situation sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und empfahl die CovPassCheck-App für eine möglichst datensparsame Überprüfung des 3G-Status.
Krankmeldung per WhatsApp
Auch mit Krankmeldungen per WhatsApp beschäftigte sich die Datenschutzbehörde. Sie ging mehreren Beschwerden von Arbeitnehmern nach und sprach Verwarnungen aus.
„Mitteilungen innerhalb einer betrieblichen WhatsApp-Gruppe sind bereits aufgrund der Wahl eines amerikanischen Messengerdienstes (…) unzulässig. Erst recht eignet sich der Messenger nicht, um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten, wie beispielsweise die Kopie einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zu kommunizieren“, lautet die Begründung auf Seite 28 des Berichts.
Datenschutz ist in allen Lebensbereichen relevant
Auch in vielen anderen Lebensbereichen – von Sicherheit über Wirtschaft und Medien bis zu Bildung und „Verwaltung Digital“ – spielen Fragen des Datenschutzes eine wichtige Rolle und werden in den entsprechenden Kapiteln ausführlich erläutert .
- Im Kapitel „Sicherheit“ auf den Seiten 14 und 15 geht es um unberechtigte Datenbankabfragen von Polizeibeamten und um eine Neuausrichtung der bundesweiten Verbunddatei „Gewalttäter Sport“,
- im Kapitel „Wirtschaft“ auf den Seiten 20 bis 23 um Datenverarbeitung in der Privatwirtschaft und die Löschung von Kundendaten,
- im Kapitel „Medien“ auf den Seiten 29 bis 31 stehen Webseiten, Cookies und Tracking im Fokus – aber auch unerwünschte Werbezusendungen,
- im Kapitel „Bildung“ auf den Seiten 42 und 43 weist die Behörde auf die Überarbeitung des Handbuchs „Schule. Medien. Recht“ und auf das umfangreiche Workshop-Programm für Schüler und Lehrkräfte hin,
- im Kapitel „Verwaltung digital“ auf den Seiten 45 bis 47 schildert der LfDI RLP, wie er Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes datenschutzrechtlich begleitet.
Zehn Bußgelder verhängt
Unter der Überschrift „Rechtsdurchsetzung“ führt der Tätigkeitsbericht schließlich auf, dass der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 zehn Bußgelder verhängte.
Die Bußgeldhöhen bewegten sich zwischen 200 und 60.000 Euro. Das höchste Bußgeld verhängte die Behörde gegen ein Unternehmen aufgrund der Nichterfüllung eines Auskunftsersuchens nach Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Mehr Informationen:
- Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz am 9. September 2022: https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/taetigkeitsbericht-zum-datenschutz-freiheitsschutz-in-zeiten-der-pandemie/
- „Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2021“ in Rheinland-Pfalz als PDF-Datei: https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Taetigkeitsberichte/ds_tb30.pdf